Katzenleid in Wuppertal: PETA rät Oberbürgermeister Jung zur Kastrations- und Registrierpflicht für Freigänger-Katzen

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Wuppertal / Gerlingen, 9. April 2013 – Das Leid der heimatlosen Katzen im Wuppertaler Stadtteil Cronenberg nimmt dramatische Ausmaße an: Im vergangenen Februar berichteten Tierfreunde, dass die hungernden Katzen gar übereinander herfallen. Die Stadt fühlt sich nicht verantwortlich. Angesichts dieser Situation hat PETA Deutschland e.V. nun Oberbürgermeister Peter Jung angeschrieben und ihn darum gebeten, sich sowohl für die heimatlosen Katzen als auch für die Einführung einer Kastrations- und Registrierpflicht für Freigänger-Katzen in Privathaushalten einzusetzen. Diese tierfreundliche Maßnahme ist die einzig zukunftsfähige Lösung, um die unkontrollierte Vermehrung der Tiere in der Stadt nachhaltig zu reduzieren.

„Die Stadt darf sich nicht aus der Verantwortung ziehen. Im Zweifelsfall müssen heimatlose Katzen als Fundtiere gelten – für eine artgerechte Unterbringung wäre dann sie zuständig“, so Charlotte Köhler, Kampagnenleiterin bei PETA. „Zudem sind politische Maßnahmen unabdingbar: Katzenhalter müssen in die Pflicht genommen werden, ihre Tiere zu kastrieren. Nur auf diese Weise kann die Überpopulation und das Leid der Freigänger-Katzen langfristig gesenkt werden.“

Heimatlose Katzen wurden entweder ausgesetzt oder sind die Nachkommen ausgesetzter Tiere. Die domestizierten Tiere sind für ein Leben in freier Wildbahn nicht gerüstet: Sie leiden unter der Witterung und an Hunger, viele von ihnen sind krank, verletzt oder werden Opfer von Jägern oder Tierquälern. Zugleich vermehren sich die Tiere unkontrolliert: Eine unkastrierte Katze kann im Normalfall 2-mal im Jahr 4 bis 6 Nachkommen zeugen und diese sind wiederum ab dem 5. Lebensmonat geschlechtsreif. So können eine einzige Katze und ihre Nachkommen rein rechnerisch in nur 7 Jahren 420.000 weitere Katzen in die Welt setzen. Unkastrierte Freigänger-Katzen aus Privathaushalten verschärfen das Leid der Tiere.

Während in Österreich die Kastrationspflicht fest im Tierschutzgesetz verankert ist, werden in Deutschland bislang Kastrationsgebote über die Städte und Gemeinden geregelt. Nachdem Paderborn bereits 2008 das Kastrationsgebot für Freigänger-Katzen in Privathaltung eingeführt hatte, zogen inzwischen über 200 Städte und Gemeinden nach. Die Kastrationspflicht, die auch von der Bundestierärztekammer empfohlen wird, bedeutet weder für die Städte und Gemeinden noch für Steuerzahler Mehrkosten. Doch ist sie ein wichtiges Signal an Katzenhalter und stärkt zugleich den Tierschutz im Einsatz gegen das Elend der Tiere.

Das Schreiben an Oberbürgermeister Peter Jung ist auf Anfrage erhältlich.

Weitere Informationen:
PETA.de/Katzenkastration
PETA.de/Katzenjammer
PETA.de/Kastrationspflicht
PETA.de/Heimtierschutzgesetz
PETA.de/Haustiere

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

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