Katzenüberpopulation in Arendsee – PETA fordert Kastrations- und Registrierpflicht für Freigänger-Katzen

PETA Logo

Arendsee (Altmark) / Gerlingen, 4. April 2013 – Die Überpopulation an Katzen in der sachsen-anhaltinischen Stadt nimmt Medienberichten zufolge dramatische Ausmaße an. Angesichts der Situation rät die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. zur Einführung einer Kastrations- und Registrierpflicht für Freigänger-Katzen in Privathaushalten in der Stadt. Diese tierfreundliche Maßnahme nach dem Vorbild von Bad Dürrenberg – die erste Stadt mit einem Kastrationsgebot in Sachsen-Anhalt – ist die einzig zukunftsfähige Lösung, um die unkontrollierte Vermehrung der Tiere nachhaltig zu reduzieren.

„In Deutschland müssen schätzungsweise zwei Millionen Katzen auf der Straße leben“, sagt Charlotte Köhler, Kampagnenleiterin bei PETA. „Für die Tiere bedeutet ein Leben ohne menschliche Fürsorge in der Regel Hunger, Krankheit und oft ein früher Tod. Um die Überpopulation und das Leid der Tiere langfristig zu senken, ist es unabdingbar, Freigänger-Katzen zu kastrieren. Katzenhalter müssen in die Pflicht genommen werden.“

Heimatlose Katzen wurden ausgesetzt oder sind die Nachkommen ausgesetzter Tiere. Die domestizierten Tiere sind für ein Leben in freier Wildbahn nicht gerüstet: Sie leiden unter der Witterung und an Hunger, viele von ihnen sind krank, verletzt oder werden Opfer von Jägern oder Tierquälern. Zugleich vermehren sich die Tiere unkontrolliert: Eine unkastrierte Katze kann im Normalfall 2-mal im Jahr 4 bis 6 Nachkommen zeugen und diese sind wiederum ab dem 5. Lebensmonat geschlechtsreif. So können eine einzige Katze und ihre Nachkommen rein rechnerisch in nur 7 Jahren 420.000 weitere Katzen in die Welt setzen. Unkastrierte Freigänger-Katzen aus Privathaushalten verschärfen das Leid der Tiere.

Während in Österreich die Kastrationspflicht fest im Tierschutzgesetz verankert ist, werden in Deutschland bislang Kastrationsgebote über die Städte und Gemeinden geregelt. Nachdem Paderborn bereits 2008 das Kastrationsgebot für Freigänger-Katzen in Privathaltung eingeführt hatte, zogen inzwischen über 200 Städte und Gemeinden nach. Die Kastrationspflicht, die auch von der Bundestierärztekammer empfohlen wird, bedeutet weder für die Städte und Gemeinden noch für Steuerzahler Mehrkosten. Doch ist sie ein wichtiges Signal an Katzenhalter und stärkt zugleich den Tierschutz im Einsatz gegen das Elend der Tiere.

Weitere Informationen:
PETA.de/Katzenkastration
PETA.de/Katzenjammer
PETA.de/Kastrationspflicht
PETA.de/Heimtierschutzgesetz
PETA.de/Haustiere

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

Kontakt

Kontakt
Kopieren