Katzenüberpopulation in Geldern – PETA fordert Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigänger-Katzen

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Geldern (Kreis Kleve) / Gerlingen, 7. Dezember 2012 – Heimatlose Katzen und volle Tierheime – angesichts der dramatischen Situation in Geldern, diskutiert die Stadt nun über Möglichkeiten, wie die Überpopulation von Katzen in den Griff zu bekommen ist. Mit Hinblick darauf wird der Gelderner Hauptausschuss am kommenden Dienstag über den Bürgerantrag einer Tierschützerin für ein Kastrationsgebot beraten. Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. rät ebenfalls zur Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigänger-Katzen in Privathaushalten. Diese Maßnahme würde dabei helfen, die unkontrollierte Vermehrung der Tiere nachhaltig zu reduzieren. Auch die Bundestierärztekammer spricht sich für die Kastration von Freigänger-Katzen aus.

„In Deutschland müssen schätzungsweise zwei Millionen Katzen auf der Straße leben“, sagt Charlotte Köhler, Kampagnenleiterin bei PETA. „Für die Tiere bedeutet ein Leben ohne menschliche Fürsorge in der Regel Hunger, Krankheit und oft ein früher Tod. Um die Überpopulation und das Leid der Tiere langfristig zu senken, ist es unabdingbar, Freigänger-Katzen zu kastrieren. Katzenhalter müssen in die Pflicht genommen werden!“

PETA weist darauf hin, dass heimatlose Katzen die Nachkommen von unkastrierten Katzen aus Privathaushalten sind. Sie leiden an Hunger, viele von ihnen sind krank, verletzt oder werden Opfer von Jägern oder Tierquälern. Besonders im Winter sind die domestizierten Tiere der nasskalten Witterung hilflos ausgesetzt. Katzen, die von keinem Tierarzt behandelt oder von keinem Menschen umsorgt werden, sterben häufig auch an leicht zu behandelnden Krankheiten. Eine unkastrierte Katze kann im Normalfall 2-mal im Jahr 4 bis 6 Nachkommen zeugen und diese sind wiederum ab dem 5. Lebensmonat geschlechtsreif. So können eine einzige Katze und ihre Nachkommen rein rechnerisch in nur 7 Jahren 420.000 weitere Katzen in die Welt setzen.

Während in Österreich die Kastrationspflicht fest im Tierschutzgesetz verankert ist, werden in Deutschland bislang Kastrationsgebote über die Städte und Gemeinden geregelt. Nachdem Paderborn bereits 2008 das Kastrationsgebot für Freigänger-Katzen in Privathaltung eingeführt hatte, zogen inzwischen über 170 Städte und Gemeinden nach. Diese Kastrationspflicht bedeutet weder für die Städte und Gemeinden noch für Steuerzahler Mehrkosten. Doch ist sie aber ein wichtiges Signal an Katzenhalter und stärkt zugleich den Tierschutz im Einsatz gegen das Elend der Tiere.

Um eine flächendeckende Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Freigänger-Katzen in Privathaushalten zu erreichen, muss die Bundesregierung dringend daran festhalten, im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes die Länder entsprechend zu ermächtigen. Anschließend sollte die nordrhein-westfälische Landesregierung zügig eine allgemeine Kastrations- und Registrierpflicht einführen, um Tierleid zu verhindern.

 


Menschen können verhüten, Katzen nicht / Copyright: Bartek Langer/PETA

 

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Weitere Informationen:
PETA.de/Katzenkastration
PETA.de/Katzenjammer
PETA.de/Heimtierschutzgesetz
PETA.de/Haustiere

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

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