Kein Verbandsklagerecht für PETA in Baden-Württemberg: Tierrechtsorganisation zieht vor den Verwaltungsgerichtshof

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Stuttgart, 30. März 2017 –  Nach knapp zweistündiger Verhandlung hat das Verwaltungsgericht Stuttgart heute (30.März) die Klage der Tierrechtsorganisation PETA auf Zulassung zum Verbandsklagerecht abgewiesen (Az.: 4 K 2539/16 VG Stuttgart). Das Gericht bemängelte Teile der Satzung des Vereins, obwohl diese nach Bundesrecht genehmigt und zugelassen ist: Es sei nicht deutlich genug, wie eine Mitgliedschaft mit Stimmberechtigung erworben werden kann. PETA will das Recht nun in höherer Instanz beim Verwaltungsgerichtshof durchsetzen.
 
Zuvor hatte das baden-württembergische Agrarministerium PETAs Antrag auf Anerkennung als verbandsklageberechtigte Organisation abgelehnt. Sie verfüge nicht über die geforderten 500 ordentlichen Mitglieder als Nachweis für landesweite Betätigung. Das Verwaltungsgericht kritisierte die Auflage nun als nicht sachgerecht im Gesetz zugeordnet. Vom Ministerium wurde das eingeräumt.
 
PETA betont, dass es sachfremde Erwägungen gab, dem Verein die Zulassung zu verweigern, wie auch der Sitzungsvertreter des Ministeriums anklingen ließ. Es bestünden Ängste, dass PETA, die jegliche Ausbeutung von Tieren ablehnt, das Mitwirkungsrecht missbrauchen könnte – Tiernutzung sei nun mal gesellschaftlich anerkannt. Demgegenüber führte das Gericht aus, dass es eine Missbrauchsgefahr durch PETA oder gar Gesetzesverstöße nicht sehen würde.

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Denis Schimmelpfennig, +49 (0)711 860591-528, [email protected]
 

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