Kranke Rottweilerhündin in Tengen ausgesetzt – PETA bietet 500 Euro Belohnung für Hinweise

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Tengen / Stuttgart, 20. Januar 2015 – Herzlose Tat: Am Montag vergangener Woche fanden Spaziergänger am Gemeindeverbindungsweg zwischen Tengen und Büßlingen eine an einen Baum festgebundene Rottweilerhündin. Medienberichten zufolge wurde das Tier wahrscheinlich bereits Tage zuvor ohne Futter ausgesetzt. Ein erfahrener Tierhalter hat die etwa vier bis fünf Jahre alte Hündin nun übergangsweise aufgenommen. Die tierärztliche Untersuchung ergab, dass sie an einer Blasenentzündung und Milben litt. Da die Hündin nicht gechipt ist, gestaltet sich die Suche nach dem ehemaligen Halter schwierig. Die Polizei Engen bittet daher unter der Telefonnummer 07733 – 94 09 0 um Hinweise. Um die Suche nach dem Tierquäler zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Täters führen. Zeugen, die Informationen beisteuern können, haben auch die Möglichkeit, sich telefonisch unter 01520 – 73 733 41 oder per E-Mail an PETA zu wenden – auch anonym.
„Bitte helfen Sie mit, diese herzlose Tat aufzuklären“, so Judith Pein im Namen von PETA Deutschland e.V. „Viele Menschen sind sich vor der Aufnahme eines Hundes in ihr Zuhause nicht ausreichend darüber bewusst, wie viel Zeit, Geduld, Konsequenz und Liebe ein Tier beansprucht. Zudem können schnell hohe Tierarztkosten entstehen, wenn ein Tier krank wird. Immer wieder werden Vierbeiner herzlos ‚entsorgt‘ und an abgelegenen Orten ausgesetzt. Hätte die Hündin nicht zufällig jemand entdeckt, wäre sie qualvoll gestorben.“
Die Tierrechtsorganisation macht darauf aufmerksam, dass das Aussetzen von Tieren laut § 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz erfüllt. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Auch für die nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung von Tieren sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung greifen gleiche Gesetze.
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.
Im März 2014 verhalf PETAs Belohnungsauslobung dazu, einen Tierquäler zu überführen, der einen Schäferhundmischling ausgesetzt hatte. Das Tier war im Wald angebunden worden und dort qualvoll verhungert.

Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Tierquälerei
PETA.de/ZeugeVonGrausamkeit
PETA.de/Heimtierschutzgesetz
 
Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 – 860 591 529, [email protected]

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