Landesregierung Baden-Württemberg gibt Fallenjagd auf Fuchswelpen frei: PETA kritisiert sinnloses Töten

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Baden-Württemberg / Stuttgart, 6. Februar 2015 – Fuchskinder & Co. in Gefahr: Für das im April 2015 in Kraft tretende neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz hat die baden-württembergische Landesregierung aktuell einen Entwurf zur Durchführungsverordnung vorgelegt. PETA Deutschland e.V. übt nun scharfe Kritik an dem Vorschlag, da mit ihm zahlreiche Wildtierarten wie Füchse und andere Beutegreifer ohne vernünftigen Grund weiterhin zur Jagd freigegeben sind. Nach Auffassung der Tierrechtsorganisation verstößt dies gegen Art. 20a GG in Verbindung mit § 17 des Tierschutzgesetzes und ist somit verfassungswidrig. Zudem soll die Jagd auf Fuchswelpen mit Drahtgitterfallen künftig vorbehaltlos zulässig sein, für die bislang eine Sondergenehmigung nötig war. PETA fordert Umweltminister Bonde auf, die Bejagung von Füchsen sowie aller Tierarten, für deren Tötung nicht der vom Gesetz geforderte vernünftige Grund vorliegt, zu untersagen.
„Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass ein Tier nicht ohne einen vernünftigen Grund getötet werden darf – ein solcher liegt sicher nicht vor, wenn Fuchskinder von Hobbyjägern aus purer Lust am Töten scharenweise gefangen und erschossen werden“, so Vanessa Reithinger, Fachreferentin für Wildtiere bei PETA Deutschland e.V. „In Luxemburg ist die Fuchsjagd aus diesem Grund ab April 2015 für mindestens ein Jahr verboten. Baden-Württemberg hingegen scheitert offensichtlich an dem Versuch, ein neues Jagdgesetz zu entwerfen, das sich auch nur ansatzweise an den heutigen wildbiologischen Erkenntnissen und dem Tierschutz orientiert.“
 
PETA Deutschland e.V. weist daraufhin, dass der Tierschutz seit 2002 als Staatsschutzziel im Grundgesetz verankert und somit als bindendes Gut mit Verfassungsrang anzusehen ist.

Grund für die massenhafte Bejagung der Füchse besteht weder aus wildbiologischer Sicht noch zur Gesundheitsprävention. Zudem werden die getöteten Beutegreifer für gewöhnlich nicht verwertet. Die zum Teil noch immer geäußerten Bedenken gegenüber den Tieren beruhen auf längst widerlegten Annahmen: So gilt beispielsweise die Tollwut seit 2008 in Deutschland offiziell als ausgemerzt. Der Fuchsbandwurm zählt zu den seltensten Parasitosen Europas. Die Wahrscheinlichkeit, sich mit dem Parasit zu infizieren, ist laut Prof. Klaus Brehm vom Institut für Hygiene und Mikrobiologie der Universität Würzburg heutzutage geringer als ein Sechser im Lotto. [1] Die Tierrechtsorganisation betont, dass die Jagd nicht nur unnötig, sondern sogar kontraproduktiv ist: Im Familienverband eines Fuchsrudels bekommt nur die älteste Fähe Jungtiere. Werden diese Verbände regelmäßig durch Jäger auseinandergerissen, zerbricht die Sozialstruktur. Die Männchen haben kaum noch feste Reviere mit stetiger Paarbindung, wandern in andere Gebiete ab und pflanzen sich unkontrolliert fort. [2] So bedingt die Jagd nicht nur einen Anstieg der Geburtenrate, sondern auch die potenzielle Verbreitung von Krankheiten.

[1] Brehm, K. zitiert in: Fersch, B. (2012): Fuchsbandwurm: Keine Angst vor Waldbeeren. In: Apothekenumschau online (abgerufen am 15.05.2014).
[2] Frommhold, D. (2007): Füchse im Fadenkreuz – über Sinn und Unsinn der Fuchsjagd. www.fuechse.info (abgerufen am 15.05.2014).
 

Weitere Informationen:
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Jana Fuhrmann, +49 (0)711 860591-529, [email protected]
 

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