Landkreis Hof: Hengst stirbt nach Misshandlung durch Pferderipper – PETA setzt 1.000 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Münchberg / Stuttgart, 21. Juli 2015 – Fahndung nach Pferderipper: Am vergangenen Wochenende, zwischen Freitag 23 Uhr und Samstag 9:30 Uhr, fügte ein unbekannter Täter auf einer Weide in Münchberg-Meierhof einem Hengst mit einem scharfen Gegenstand so schwere Verletzungen zu, dass er daran starb. Wie das Polizeipräsidium Oberfranken bekannt gab, stieg der Tierquäler in die umzäunte Koppel eines abgelegenen Anwesens und stach auf das Pferd ein. Die Polizeiinspektion Münchberg hat die Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz aufgenommen und bittet um Hinweise unter der Telefonnummer 09251 870040. Um die Suche nach dem Tierquäler zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Täters führen. Zeugen, die Informationen beisteuern können, haben ebenso die Möglichkeit, sich telefonisch unter 01520 7373341 oder per E-Mail an PETA zu wenden – auch anonym.

„Bitte helfen Sie mit, diese Tat aufzuklären“, appelliert Judith Pein im Namen von PETA Deutschland e.V. „Sadistische Täter belassen es häufig nicht bei Tierquälerei und vergehen sich später unter Umständen auch an Menschen. Pferdehalter und Tierfreunde in der Gegend sollten unbedingt verstärkt achtsam sein und ihre Tiere bestmöglich vor einer ähnlichen Misshandlung schützen.“

PETA weist darauf hin, dass insbesondere Taten, die von sogenannten „Pferderippern“ begangen werden, als Indikator für eine mögliche Vorstufe schwerer Sexual- oder Gewaltdelikte gelten. Zahlreiche Mörder vergingen sich zunächst an Tieren, bevor ihnen Menschen zum Opfer fielen. So ließ der als „Rhein-Ruhr-Ripper“ bekannte Serienmörder Frank Gust seine perversen Fantasien zunächst an Pferden, Schafen und Rindern aus, bevor er vier Frauen auf exakt dieselbe Weise tötete wie zuvor die Tiere. Bereits in den 1990er Jahren erschütterte eine Serie von „Pferderipper“-Taten die Republik: Damals wurden über 100 Pferde, vorzugsweise in Niedersachsen, gepeinigt.

Die Tierrechtsorganisation rät Pferdehaltern daher zur besonderen Aufmerksamkeit, wenn ein „Pferderipper“ umgeht. Die Tiere sollten – sofern möglich – nachts nicht auf der Koppel stehen, sondern in einer sicheren, bestenfalls mit Videokameras ausgestatteten Stallung untergebracht werden. Alle Zugänge sollten gesichert und abgesperrt sein. Zudem werden die Kontrollgänge nach Möglichkeit zu unregelmäßigen Zeiten durchgeführt. Aus Sicherheitsgründen ist es dabei ratsam, diese mit mindestens zwei Personen auszuführen und Mobiltelefone bei sich zu tragen. Verdächtig erscheinende Personen in der Umgebung sollten unbedingt der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden, ebenso wie Personen, die bereits in der Vergangenheit durch ihr Verhalten aufgefallen sind.

Fälle von Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierquälerei
PETA.de/ZeugeVonGrausamkeit
PETA.de/Staatsanwalt

Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 860591-529, [email protected]
 

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