Langlinger Brieftaubenzüchter reißt Tauben den Kopf ab: Verfahren nach PETAs Strafanzeige nur gegen Geldauflage eingestellt – Organisation prangert übliche Praxis an und fordert Verbot des „Brieftaubensports“ in Deutschland

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Langlingen / Stuttgart, 25. März 2019 – Ein Augenzeuge berichtete PETA, dass ein Taubenzüchter in Langlingen im September 2018 drei „unbrauchbaren“ Tauben mit der Begründung „Das macht man so“ den Kopf abriss. PETA erstattete wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz Strafanzeige. Der Beschuldigte wurde vernommen und gestand. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg informierte die Tierschutzorganisation nun mit einem Bescheid (Az. NZS 1601 Js 36325/18) darüber, dass das Verfahren gegen eine Zahlung in Höhe von 200 Euro eingestellt wurde. PETA weist darauf hin, dass dies kein Einzelfall war, sondern es sich bei dieser Tat um eine übliche Praxis im „Brieftaubensport“ handelt. Die Organisation fordert ein Verbot von Taubenwettflügen in Deutschland
 
„Tauben, die aus Prestige- oder Profitgründen für Wettflüge missbraucht werden, müssen oft Hunderte Kilometer in ihren Heimatschlag zurückfinden – viele kommen nie am Ziel an. Obendrein ist es gang und gäbe, den Tieren bei vollem Bewusstsein den Kopf abzureißen, wenn sie nicht die gewünschte Leistung erbringen. In Züchterkreisen wird dies euphemistisch als ‚Selektion‘ bezeichnet. Dieser tierquälerische Zeitvertreib muss umgehend verboten, mindestens jedoch behördlich überwacht werden“, so Dr. Christian Arleth, Rechtsanwalt bei PETA.
 
PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Tierschutzorganisation weist darauf hin, dass die Enthauptung von Tauben gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes verstößt, da die Wirbeltiere ohne laut Gesetz erforderlichen, „vernünftigen Grund“ getötet werden. Reißen Züchter den Tieren bei lebendigem Leib den Kopf ab, fügen sie ihnen zudem aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zu. Insbesondere, wenn die Tiere nicht sofort sterben, sind sie zudem länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden ausgesetzt.
 
Taubenwettflüge widersprechen dem Tierschutzgesetz
Nach Paragraf 3 S. 1 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes ist es verboten, Tieren Leistungen abzuverlangen, die ihre Kräfte übersteigen. Zudem legt das Gesetz fest, dass Tiere im Training oder bei Wettkämpfen keinen Maßnahmen ausgesetzt werden dürfen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder körperlichen Schäden verbunden sind. Obwohl Taubenwettflüge dem Tierschutzgesetz widersprechen, werden sie bislang nicht einmal veterinärbehördlich überwacht. „Es gibt lediglich einige Richtlinien des Verbands Deutscher Brieftaubenzüchter, mit denen sich die Taubenzüchter quasi ihre eigenen ‚Gesetze‘ schaffen“, so Arleth.
 
Hohe Verlustraten bei Taubenwettflügen
Beim „Brieftaubensport“ steht die Leistung der Vögel im Mittelpunkt, ihr Wohlbefinden spielt in der Regel keine Rolle. Aus Studien und Recherchen geht hervor, dass bei Taubenwettflügen Verlustraten von durchschnittlich 53 Prozent zu verzeichnen sind [1], mitunter jedoch auch 75 bis hin zu 90 Prozent [2]. Erst im vergangenen Jahr appellierte PETA mit Erfolg an die UNESCO und andere Institutionen, den tierquälerischen „Brieftaubensport“ nicht als immaterielles Kulturerbe zu nominieren. Die Tierschutzorganisation weist darauf hin, dass die gravierenden, systembedingten Verstöße im Brieftaubenwesen nur durch ein bundesweites Verbot der Wettflüge vermeidbar wären.
 
PETA setzt sich gegen Speziesismus ein: eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.
 
[1] Warzecha, M., Kahlcke, K. und Kahlcke, M. (2009): Beitrag zur Ermittlung von Kennzahlen zu Verlusten bei Wettflügen von Brieftauben (Untersuchungszeitraum: 2004 – 2008). 
[2] Tagesanzeiger (2017): Wettflug in den Tod. Online abrufbar unter: https://www.tagesanzeiger.ch/sonntagszeitung/Wettflug-in-den-Tod/story/25536547 (08.06.2018).
 
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Ein Langlinger Taubenzüchter enthauptete drei „unbrauchbare“ Tauben / © PETA Deutschland e.V.
 
Die Motive stehen hier zum Download zur Verfügung.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Brieftaubensport 
PETA.de/Brieftauben-Tierquaelerei
 
Kontakt:
Carolin von Schmude, +49 711 860591-528, [email protected]

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