Lautertal-Lautern: Stute auf Weide zweimal durch Pferderipper verletzt – PETA setzt 1.000 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Lautertal / Stuttgart, 4. November 2016 – Suche nach Pferderipper: PETA-Whistleblowern zufolge verletzte ein unbekannter Täter eine Stute auf einer Weide oberhalb des Löserwegs in Lautertal-Lautern Ende Oktober zweimal schwer. Am 30. Oktober wurde die Stute mit drei bis vier Tage alten gravierenden Schnittverletzungen im Genitalbereich auf der Weide aufgefunden. Am 31. Oktober entdeckten die Pferdehalter neue Wunden am Kopf des Tieres und fanden Ziegelsteine auf der Weide, mit denen jemand offenbar das Pferd verletzt hatte. Ein Tierarzt schloss eine Verletzung ohne Fremdeinwirkung in beiden Fällen aus. Die Stute ist immer noch in tierärztlicher Behandlung. Auf der Weide befinden sich noch weitere Pferde und Ponys, die dort ganzjährig untergebracht sind. Die Pferdehalter haben nun Kameras auf der Koppel angebracht und Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt erstattet. Zeugen, die verdächtige Personen oder Fahrzeuge gesehen haben, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 06251 84680 bei der Polizeistation Bensheim zu melden. Um die Suche nach dem Täter zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Tierquälers führen. Zeugen, die Informationen beisteuern können, haben ebenso die Möglichkeit, sich telefonisch unter 01520 7373341 oder per E-Mail an PETA zu wenden – auch anonym. Möglicherweise waren mehrere Täter an der Tierquälerei beteiligt. In der Vergangenheit gab es bereits mehrere Messerattacken auf Stuten in der Nähe von Lautertal. So verletzte beispielsweise im Juni 2015 ein unbekannter Täter eine Stute in Reichenbach im Genitalbereich. Im Mai 2015 wurden eine schwangere Stute in Modautal und im Mai 2016 in Mühltal-Traisa Opfer von Pferderippern. 
 
„Immer wieder werden PETA Gewalttaten gegenüber Pferden gemeldet“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Der oder die Täter müssen endlich gefasst werden, damit Pferde in der Region wieder sicher sind. Weitere Vorfälle sollten umgehend bei der Polizei angezeigt werden, um mögliche Tatzusammenhänge aufzuzeigen. Sadistische Täter belassen es häufig nicht bei Tierquälerei und vergehen sich später unter Umständen auch an Menschen.“
 
PETA weist darauf hin, dass insbesondere Taten, die von sogenannten „Pferderippern“ begangen werden, als Indikator für eine mögliche Vorstufe schwerer Sexual- oder Gewaltdelikte gelten. Zahlreiche Mörder vergingen sich zunächst an Tieren, bevor ihnen Menschen zum Opfer fielen. So ließ der als „Rhein-Ruhr-Ripper“ bekannte Serienmörder Frank Gust seine perversen Fantasien zunächst an Pferden, Schafen und Rindern aus, bevor er vier Frauen auf exakt dieselbe Weise tötete wie zuvor die Tiere. Bereits in den 1990er Jahren erschütterte eine Serie von „Pferderipper“-Taten die Republik: Damals wurden über 100 Pferde, vorzugsweise in Niedersachsen, gepeinigt.

Die Tierrechtsorganisation rät Pferdehaltern daher zur besonderen Aufmerksamkeit, wenn ein „Pferderipper“ umgeht. Die Tiere sollten – sofern möglich – nachts nicht auf der Koppel stehen, sondern in einer sicheren, bestenfalls mit Videokameras ausgestatteten Stallung untergebracht werden. Alle Zugänge sollten gesichert und abgesperrt sein. Zudem werden die Kontrollgänge nach Möglichkeit zu unregelmäßigen Zeiten durchgeführt. Aus Sicherheitsgründen ist es dabei ratsam, diese mit mindestens zwei Personen auszuführen und Mobiltelefone bei sich zu tragen. Verdächtig erscheinende Personen in der Umgebung sollten unbedingt der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden, ebenso wie Personen, die bereits in der Vergangenheit durch ihr Verhalten aufgefallen sind.
 
Fälle von Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen.
 
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Tierquälerei
PETA.de/ZeugeVonGrausamkeit
PETA.de/Staatsanwalt
VEGANBLOG.de/2015/01/Pferderipper-Norddeutschland-gefasst/

Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 860591-529, [email protected]
 

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