Lebender Hamster in Müllcontainer entsorgt – PETA setzt 500 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Backnang / Gerlingen, 15. Oktober 2013 – Lebendig unter Müll begraben: Nachdem am Mittwoch in Backnang ein noch unbekannter Tierquäler einen lebenden Hamster samt Käfig in einem Müllcontainer entsorgte, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur Ergreifung des Täters oder der Täter führen. Der Hamsterkäfig, in dem sich das Tier befand, wurde kopfüber in den Abfall in der Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses geworfen, so dass Streu und Häuschen auf den Hamster fielen. Im Müll befanden sich außerdem noch Hamsterfutter und Kleintierstreu. Ein Anwohner fand das noch lebende Tier, brachte es in Sicherheit und alarmierte die Polizei. Die Backnanger Polizei geht davon aus, dass es sich bei dem Täter oder den Tätern vermutlich um Anwohner handelt und hat die Ermittlungen aufgenommen.

„Bitte helfen Sie mit, diese herzlose Tat aufzuklären“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Der Müllcontainer hätte schnell zur tödlichen Falle für den kleinen Hamster werden können.“

PETA weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren eine tierquälerische Handlung und unter Umständen einen Straftatbestand darstellt – das Gleiche gilt für die nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung der Tiere sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können oder möglicherweise wissen, woher der Hamster stammt, wenden sich bitte telefonisch unter 01520 73 733 41 oder per E-Mail an PETA oder direkt an das zuständige Polizeirevier in Backnang unter der Telefonnummer 07191 90 90.

Leider entscheiden sich viele Menschen gedankenlos für die Aufnahme tierischer Mitbewohner – ohne die damit einhergehende Verantwortung richtig einzuschätzen. Insbesondere Hamster, Kaninchen und Meerschweinchen werden oft als pflegeleichte, anspruchslose Tiere und „Spielgefährten“ für Kinder angeschafft – für die kleinen Tiere eine folgenschwere Fehleinschätzung. Die nachtaktiven Hamster dürfen tagsüber nicht gestört werden und eignen sich keinesfalls als Schmusetiere. Handelsübliche Käfige sind in der Regel zu klein und bieten den bewegungsfreudigen Hamstern in keinster Weise ein tiergerechtes Leben.

Das Aussetzen von Tieren ist laut § 3 des Tierschutzgesetzes verboten und erfüllt den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

 


Dieser Hamster wurde samt Käfig im Müllcontainer in Backnang entsorgt / © Polizei Baden-Württemberg

 

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Heimtierschutzgesetz

Kontakt:
Anneli Ick, +49 (0) 7156 17828-27, [email protected]

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