Lenglern: Drei Rehkitze bei landwirtschaftlichen Arbeiten schwer verletzt – PETA erstattet Strafanzeige

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Lenglern / Stuttgart, 22. Mai 2018 – Tod durch Messer der Landwirtschaftsmaschinerie: Die Tierrechtsorganisation PETA hat nach dem Tod von drei Rehkitzen auf einer Wiese bei Lenglern bei der Staatsanwaltschaft Göttingen Strafanzeige gegen an der Mahd beteiligte Personen erstattet. Laut Medienbericht hatte ein Landwirt die Tiere übergemäht und sie so schwer verletzt, dass sie starben. Er hatte die Wiese nicht wie empfohlen vor dem Mähen auf Tiere kontrolliert. Der Vorwurf gegen die Beanzeigten lautet: Verdacht des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sowie gegen das Naturschutzgesetz und das Strafgesetzbuch.
 
„Es ist allgemein bekannt, dass Tierkinder, die nicht schnell genug fliehen können, von den scharfen Klingen der Mähmaschine aufgeschlitzt, verstümmelt oder regelrecht zerhackt werden“, so Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei PETA. „Wer keine ausreichenden Schutzmaßnahmen vor und während der Mahd trifft, nimmt den Tod der Tiere ganz offensichtlich in Kauf – und dies ist strafbar.“
 
Laut Tierschutzgesetz ist es verboten, ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund zu töten oder ihm länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Ebenso gilt laut Naturschutzgesetz, dass wild lebende Tiere nicht mutwillig beunruhigt oder ohne vernünftigen Grund verletzt oder getötet werden dürfen. Die Beanzeigten hätten den Tod der Tiere durch nach der guten landwirtschaftlichen Praxis üblichen und notwendigen Vorsichtsmaßnahmen vor oder während der Mahd verhindern können.
 
Landwirte sind dazu verpflichtet, den zuständigen Jäger über eine bevorstehende Mahd zu informieren, damit dieser entsprechende Vorkehrungen treffen kann. Dennoch werden in Deutschland jährlich etwa 100.000 Rehe durch Mähmaschinenarbeiten schwer verletzt oder getötet. Der sogenannte „Drückinstinkt“ der Jungtiere führt dazu, dass Rehkitze bei drohender Gefahr meist bewegungslos auf dem Boden verharren und auf ihre Tarnung vertrauen, statt zu fliehen. Tiergerechte und kostengünstige Vergrämungsmaßnahmen, wie flatternde Bänder oder Duftzäune, schrecken Rehmütter auf und führen dazu, dass sie ein besseres Versteck für ihren Nachwuchs suchen. Weitere Möglichkeiten sind der Einsatz von Hunden oder modernen Infrarotsensoren – den sogenannten „Wildrettern“ –, mit denen die Felder abgesucht werden können.
 
Die Tierrechtsorganisation zeigte in der Vergangenheit wiederholt Landwirte wegen solcher Unterlassungshandlungen an, denn nach einem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Biedenkopf sowie eines solchen des Amtsgerichts Euskirchen ist dieses Vorgehen strafbar.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Maehtod
 
Kontakt:
Denis Schimmelpfennig, +49 711 860 591 528, [email protected]

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