Leonberg: 11-jähriger Junge durch Hundebiss verletzt – PETA fordert Einführung eines Hundeführerscheins in Baden-Württemberg

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Leonberg / Stuttgart, 24. Juli 2017  Verantwortungslose Hundehaltung: Einem Medienbericht zufolge wurde vergangenen Freitag ein 11-Jähriger auf dem Schulhof des Johannes-Kepler-Gymnasiums von einem Hund gebissen. Es handelte sich vermutlich um einen West Highland Terrier. Ein bislang unbekannter Mann führte den Hund an der Leine; er leugnete den Vorfall und verließ das Gelände. Hinweise nimmt die Polizei unter 07152/6050 entgegen. Angesichts dieses Vorfalls fordert die Tierrechtsorganisation PETA die Einführung eines sogenannten Hundeführerscheins in Baden-Württemberg: Ein solcher Nachweis kann sicherstellen, dass Hundehalter sachkundig mit ihrem Tier umgehen und die Signale ihres Vierbeiners richtig deuten. Eine funktionierende Kommunikation zwischen Hund und Halter ist unerlässlich, um Beißvorfälle zu verhindern. Zudem vermittelt das Training Kenntnisse über die Anforderungen der Hundehaltung, die für ein tiergerechtes Leben der Hunde unerlässlich sind.
 
„Offenbar können viele Halter ihre Hunde nicht einschätzen. Somit ist die wahre Ursache für Beißattacken bei ihnen zu suchen – nicht beim Tier. Der Hund hätte sich gar nicht auf dem Schulhof aufhalten und in die Nähe des Jungen gelangen dürfen, da von ihm offensichtlich eine Gefahr ausging. Das Verhalten des Hundehalters war verantwortungslos“, so Dörte Röhl, Tierärztin und Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Jeder Hund, der falsch gehalten und behandelt wird, kann zu einer Gefahr für den Menschen werden – unabhängig davon, ob er einer ‚Rasse‘ angehört oder ein Mischling ist.“

Der Hundeführerschein sieht vor, dass künftige Halter bereits vor Aufnahme eines Hundes einen Theoriekurs absolvieren, bei dem sie das notwendige Fachwissen über eine tiergerechte Haltung und Aspekte wie Kommunikation und Bedürfnisse von Hunden erwerben. Anschließend an den theoretischen Kurs folgt für Halter und Hund ein gemeinsames obligatorisches Praxisseminar in einer Hundeschule.

Als erstes deutsches Bundesland hat Niedersachsen einen Sachkundenachweis für Hundehalter beschlossen – der allgemeine Hundeführerschein ist dort seit Juli 2013 verpflichtend. Wer in München nach dem 01.05.2014 einen Hundeführerschein absolviert hat, kann sich ein Jahr lang von der Hundesteuer befreien lassen. In Mannheim gilt eine zweijährige Steuerbefreiung für alle Hunde, deren Halter den Hundeführerschein nach dem 1. Januar 2016 erworben haben. Wer in Berlin ab dem 1. Januar 2017 einen Hund neu aufnimmt, ist dazu aufgefordert, sich die notwendige Sachkunde anzueignen.
Die Einführung eines Hundeführerscheins hat einen weiteren Vorteil: Sie kann Menschen, die sich noch nicht ausführlich mit dem Thema Hundehaltung auseinandergesetzt haben, von einem eventuellen Impulskauf abhalten. Jedes Jahr landen 80.000 Hunde in deutschen Tierheimen, darunter sehr viele Tiere, die unüberlegt „angeschafft“ wurden.

Weitere Informationen:
PETA.de/Hundefuehrerschein

Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 711 860591-529, [email protected]
 

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