Letzter Auftritt für Zirkus Charles Knie in Osnabrück: PETA kritisiert Stresstournee für die Tiere und begrüßt die Entscheidung des Stadtrats, Wildtiere nicht mehr zuzulassen

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Osnabrück / Stuttgart, 24. Mai 2017 – Zirkus Charles Knie gastiert ab Samstag voraussichtlich zum letzten Mal mit zahlreichen Wildtieren wie Seelöwen, Zebras und Kängurus in Osnabrück. Der Zirkusbetrieb und der von seinem Tourneeleiter Dieter Seeger mitgegründete Zirkusverband VDCU setzen derzeit zahlreiche Städte mit einschüchternden Schreiben unter Druck, damit die Kommunen trotz der breiten Tierschutzkritik weiterhin Zirkusbetriebe mit Wildtieren zulassen. PETA begrüßt die Entscheidung der Kommunalpolitiker in Osnabrück, Zirkusbetriebe mit Wildtieren nicht mehr auf kommunalen Flächen zuzulassen. Die Tierrechtsorganisation beruft sich hinsichtlich der insgesamt uneinheitlichen Rechtsprechung verschiedener deutscher Gerichte auf ein neues Gutachten aus dem Ministerium für Ländlichen Raum (BW), wonach kommunale Wildtierverbote auch weiterhin zulässig sind. Laut Medienberichten [1] will sich der Betreiber der Privatfläche Halle Gartlage, auf der das Gastspiel ein letztes Mal stattfinden soll, nun freiwillig dem Ratsbeschluss zum Wildtierverbot anschließen. PETA wirft Zirkus Charles Knie vor, die Tiere einer regelrechten „Stresstournee“ auszusetzen. Die ungewöhnlich hohe Frequenz an Ortswechseln – oft gastiert der Zirkus nur drei Tage an einem Ort – und die damit einhergehenden langen Standzeiten auf Transportern zeigen, wie rücksichtslos der Zirkusbetrieb mit den rund 100 Tieren umgeht. Nach Auffassung der Tierrechtsorganisation leiden nicht nur die Wildtiere erheblich unter dieser Tortur.
 
„Wir hoffen, dass Wildtiere im Zirkus auch in Osnabrück bald Geschichte sind. Die Stadt setzt damit ein wichtiges Zeichen für den Tierschutz“, so Peter Höffken, Fachreferent für Tiere in der Unterhaltungsbranche bei PETA.
 
Im Juni 2015 wurde der seinerzeit vom Zirkus Charles Knie beschäftigte Elefantentrainer Errani wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz rechtskräftig vom Amtsgericht Darmstadt zu einer Geldbuße verurteilt, weil die Elefanten bei Ortswechseln wiederholt bis zu 18 Stunden auf dem Lkw belassen wurden [2].
 
Seelöwen, Zebras und Kängurus sind Wildtiere mit hohen Ansprüchen an ihren Lebensraum, die in einem reisenden Zirkus nicht erfüllt werden können. In der Natur tauchen Kalifornische Seelöwen bis zu 100 Meter tief und erreichen dabei Geschwindigkeiten von bis zu 30 km/h – in Zirkusbetrieben werden sie in kleinen Becken und nachts in Käfigwagen gehalten. Die geselligen Steppenzebras leben in offenen afrikanischen Graslandschaften in Gruppen von bis zu 20 Tieren; bei Zirkus Charles Knie werden sie an vielen Gastspielorten auf asphaltiertem Boden gehalten. In den reizarmen, kargen Gehegen bestimmen Beschäftigungslosigkeit und Tristesse ihren Tagesablauf. Rote Riesenkängurus sind in den warmen Buschlandschaften Australiens zu Hause. Die Tiere können bis zu neun Meter weit und drei Meter hoch springen und eine Geschwindigkeit von über 60 km/h erreichen – ein Verhalten, das sie in den kleinen Zirkusgehegen nicht ausleben können.
 
Über 85 Städte und Gemeinden haben bereits ein kommunales Wildtierverbot beschlossen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte tierfreundlichen Städten im April 2016 den Rücken gestärkt und betonte anlässlich der Klage eines Zirkusbetriebs ausdrücklich die Entscheidungsfreiheit der Städte bei der Gestaltung ihrer Veranstaltungskonzepte [3]. Ein vorangegangenes Urteil des Verwaltungsgerichts München über die Zulässigkeit eines kommunalen Wildtierverbots für Zirkusbetriebe in der Stadt Erding wurde somit rechtskräftig [4]. Ein Beschluss des OVG Lüneburg vom März 2017 lässt sich hingegen nicht verallgemeinern und steht im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung, die die Rechtmäßigkeit kommunaler Wildtierverbote und deren Verhältnismäßigkeit gegenüber der Berufsausübungsfreiheit von Zirkussen überwiegend bestätigte.
 
[1] https://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/759170/osnabrucker-herdbuch-mit-halle-gartlage-erfolgreich
[2] AG Darmstadt: Aktenzeichen 233 OWi 8200 Js 40305/13.
[3] Kveton, P. (2016): Zirkus zieht Klage zurück. Kommunen dürfen weiter Verbote für Wildtiere erlassen. In: Bayerischer Rundfunk.
[4] VG München, Az. M7K 13.2449.

Weitere Informationen:
PETA.de/Zirkus-Charles-Knie
PETA.de/Zirkus

Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 860591-529, [email protected]
 

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