Stand: September 2012
Der geplante Neubau am MDC
Am Max-Delbrück-Centrum für molekulare Medizin in Berlin-Buch (kurz MDC) soll für 24 Millionen Euro ein neues Tierversuchslabor gebaut werden. Die „Kapazitäten“ des MDC für Tierversuche sollen dadurch um 17 Prozent steigen. Finanziert wird das Ganze vor allem aus Steuergeldern. Noch ist der Neubau aber nicht genehmigt. PETA fordert, dass das neue Tierlabor am MDC nicht gebaut werden darf, und zwar aus folgenden Gründen:
Hintergrundinformationen zum MDC
Das MDC ist ein riesiges Tierversuchslabor in Berlin. In erster Linie wird dort sogenannte Grundlagenforschung betrieben, die vor allem die Neugier der Forscher befriedigen und ihnen prestigeträchtige Veröffentlichungen in Fachmagazinen bescheren soll. Konkrete Ergebnisse für die Medizin sind die absolute Ausnahme, denn die physiologischen Unterschiede zwischen Mäusen und Menschen sind viel zu groß. Trotzdem werden schon jetzt jedes Jahr abertausende genmanipulierte Mäuse und andere Tiere wie Kaninchen und Ratten grausamen Experimenten am MDC ausgesetzt, an deren Ende sie immer der sichere Tod erwartet.
Zwei Beispiele für Tierversuche am MDC:
Tierquälerei am MDC
Tierversuche finden fast immer im Verborgenen statt. Zwar werden sie oft vom Steuerzahler mitfinanziert, öffentliche Informationen dazu existieren aber praktisch nicht. So ist es auch am MDC. Um also zu erfahren, wie die Tiere in diesem Labor behandelt werden und ob beispielsweise bei Kontrollen durch die zuständigen Veterinäre des LaGeSo (Landesamt für Gesundheit und Soziales) Verstöße gegen das Tierschutzgesetz auffielen, musste PETA einen wahren Papierkrieg mit den Behörden ausfechten und sich auf das Informationsfreiheitsgesetz beziehen. Erst dann bekamen wir Akteneinsicht und stellten schockiert fest, dass am MDC bereits seit Jahren systematisch gegen das deutsche Tierschutzgesetz und die EU-Tierversuchsrichtlinie verstoßen wird!
1. Bei Kontrollbesuchen der Amtsveterinäre 2008 und 2009 fielen immer wieder die zu kleinen Käfige auf, in denen die Tiere dicht an dicht ihr trauriges Dasein fristen müssen, oft ohne Beschäftigungs- oder Nistmaterial wie Heu oder Papprollen. Obwohl die gesetzlichen Vorgaben für die Haltung von Tieren in Versuchslaboren schon unerträglich niedrige Maßstäbe anlegen, wurden diese am MDC noch unterschritten.
Ein Beispiel: Laut EU dürfen in standardisierten Käfigen, deren Grundfläche nur etwa halb so groß ist wie ein Din-A4-Blatt (bei einer Höhe von 12 cm), drei ausgewachsene Mäuse gehalten werden. Die Tiere verbringen in diesen winzigen Boxen ihr ganzes trauriges Leben. Dennoch wurden solche Bestimmungen zur Käfiggröße vom MDC sogar noch unterschritten!
2. In den Akten des LaGeSo finden sich auch Berichte über schwer verletzte Tiere, die ohne Hilfe ihrem Schicksal überlassen wurden, über verhungerte Tiere, die vom Wochenenddienst schlicht vergessen wurden, und über Tiere, deren Haltung gar nicht genehmigt war.
Hier gibt es die Akteneinsichten mit den traurigen Details aus 2008 und 2009 als pdf zum Download: Akteneinsicht.
Weitere Recherchen von Politikern/-innen des Berliner Senats ergaben, dass auch in den Jahren nach 2009 bei Kontrollen des LaGeSo am MDC immer wieder Verstöße gegen die Bestimmungen auffielen. So gab es allein schon bei 50 Prozent der Kontrollbesuche nach 2009 Verstöße gegen § 2 des deutschen Tierschutzgesetzes, der Grundlegendes zur Haltung und Pflege von Tieren regelt. Verantwortliche des MDC hingegen beschönigten dies in der Presse und sprachen von Einzelfällen, nach 2009 habe es keine Beanstandungen mehr gegeben.
Diese Behauptungen konnten mittlerweile als Lügen entlarvt werden. Allein 2010 wurden 31 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz am MDC eingeleitet. Das sind mehr als in jedem anderen Berliner Tierversuchslabor.
Weitere Recherchen zu den genauen Verstößen, die zu den Ordnungswidrigkeitsverfahren geführt haben, laufen derzeit.
MDC – Die rechtliche Situation
PETA stellt am bisherigen Verhalten der beteiligten Behörden fest, dass völlig vergessen wird, dass der Tierschutz als Staatsschutzziel in die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen wurde und bei Genehmigungsvorhaben – verpflichtend – eine Abwägung zwischen Abs. 20a (Tierschutz) und Abs. 5 GG (Forschungsfreiheit) erfolgen muss. In diesem Fall muss nach Ansicht von PETA Deutschland e.V. die Abwägung klar zugunsten des Tierschutzes erfolgen, gerade auch im Hinblick auf die anstehenden gesetzlichen Änderungen zum Schutz von „Versuchstieren“, die einen solchen Ausbau von Tierversuchskapazitäten nicht mehr als zeitgemäß erscheinen lassen!
Sie können uns helfen, den Neubau am MDC zu verhindern!