Missbrauchte Stuten in Freiburg – Treibt ein Pferderipper sein Unwesen?

PETA Logo

Freiburg / Gerlingen, 5. September 2012 – Nachdem Unbekannte in den vergangenen Tagen in Freiburg zwei Stuten Schnittverletzungen im Genitalbereich zufügten – eine sexuell motivierte Tat wird nicht ausgeschlossen –, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro aus, die zur Ermittlung und Überführung des Täters oder der Täter führen. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können, wenden sich bitte telefonisch unter 0152 37325400 oder per E-Mail an PETA oder direkt an das zuständige Polizeirevier. PETA weist darauf hin, dass aus sadistischen sexuellen Aggressionen gegen Tiere schnell Gewalt gegen Menschen werden kann. Gerade Taten, die von Pferderippern begangen werden, gelten als Indikator für eine mögliche Vorstufe schwerer Sexual- oder Gewaltdelikte.

„Helfen Sie mit, diese Tat aufzuklären“, appelliert Kathrin Eva Schmid, Recherche-Koordinatorin bei PETA. „Täter mit derartigen Neigungen belassen es häufig nicht beim Verbrechen am Tier und vergehen sich später an Mitmenschen. Insbesondere Taten mit möglichem sexuellen Hintergrund dürfen in diesem Zusammenhang nicht verharmlost werden. Pferdehalter und Tierfreunde in der Gegend sollten unbedingt verstärkt achtsam sein und ihre Tiere bestmöglichst vor einer ähnlichen Misshandlung schützen.“

PETA weist darauf hin, dass sich zahlreiche Mörder zunächst an Tieren vergingen, bevor Menschen ihre Opfer wurden. Wie viele Serienmörder, ließ der sogenannte Rhein-Ruhr-Ripper Frank Gust seine perversen Phantasien an Pferden, Schafen und Rindern aus, bis er vier Frauen auf exakt die gleiche Weise tötete wie zuvor die Tiere. Erst im Juli wurden in der baden-württembergischen Region um Heilbronn mehrere Pferde Opfer eines Pferderippers. In der Folge musste eine Stute eingeschläfert werden.

Fälle von grausamer Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen.

Tierquälerei ist nach §17 des deutschen Tierschutzgesetzes eine Straftat und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Haustiere
PETA.de/Staatsanwalt

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

Kontakt

Kontakt
Kopieren