Misshandelte Stute in Lohr am Main – Tierfreundin verdoppelt PETAs Belohnung für Hinweise auf 2.000 Euro

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Lohr am Main / Stuttgart, 1. Oktober 2015 – Suche nach Täter dauert an: Zwischen dem 11. und 12. September misshandelte ein unbekannter Tierquäler eine Stute auf einer Pferdekoppel an der Kreisstraße MSP19 nahe des Lohrer Stadtteils Ruppertshütten. Der Täter schlug wahrscheinlich mit einem scharfkantigen Werkzeug zweimal so stark auf das Pferd ein, dass es massive Verletzungen im Bereich des Nasenrückens erlitt und eingeschläfert werden musste. Die Polizeiinspektion Lohr am Main ermittelt und bittet weiterhin um Zeugenhinweise unter der Telefonnummer 09352 87410. Ein Täter wurde noch nicht gefasst. Möglicherweise gibt es einen Zusammenhang mit ähnlichen Fällen in Hessen. Um die Suche nach dem Tierquäler zu unterstützen, setzte die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Tierquälers führen. Nun hat eine anonyme Unterstützerin aus Sendelbach die Belohnung um weitere 1.000 Euro auf insgesamt 2.000 Euro erhöht. Zeugen, die Informationen beisteuern können, haben auch anonym die Möglichkeit, sich telefonisch unter 01520 7373341 oder per E-Mail an PETA zu wenden.
„Wir hoffen, dass diese hohe Belohnung dazu beiträgt, den Tierquäler endlich zu überführen“, sagt Judith Pein im Namen von PETA Deutschland e.V. „Sadistische Täter belassen es häufig nicht bei Tierquälerei und vergehen sich später unter Umständen auch an Menschen. Pferdehalter und Tierfreunde in der Gegend sollten unbedingt verstärkt achtsam sein und ihre Tiere bestmöglich vor einer ähnlichen Misshandlung schützen.“
PETA weist darauf hin, dass insbesondere Taten, die von sogenannten „Pferderippern“ begangen werden, als Indikator für eine mögliche Vorstufe schwerer Sexual- oder Gewaltdelikte gelten. Zahlreiche Mörder vergingen sich zunächst an Tieren, bevor ihnen Menschen zum Opfer fielen. So ließ der als „Rhein-Ruhr-Ripper“ bekannte Serienmörder Frank Gust seine perversen Fantasien zunächst an Pferden, Schafen und Rindern aus, bevor er vier Frauen auf exakt dieselbe Weise tötete wie zuvor die Tiere. Bereits in den 1990er Jahren erschütterte eine Serie von „Pferderipper“-Taten die Republik: Damals wurden über 100 Pferde, vorzugsweise in Niedersachsen, gepeinigt.
Die Tierrechtsorganisation rät Pferdehaltern daher zur besonderen Aufmerksamkeit, wenn ein „Pferderipper“ umgeht. Die Tiere sollten – sofern möglich – nachts nicht auf der Koppel stehen, sondern in einer sicheren, bestenfalls mit Videokameras ausgestatteten Stallung untergebracht werden. Alle Zugänge sollten gesichert und abgesperrt sein. Zudem werden die Kontrollgänge nach Möglichkeit zu unregelmäßigen Zeiten durchgeführt. Aus Sicherheitsgründen ist es dabei ratsam, diese mit mindestens zwei Personen auszuführen und Mobiltelefone bei sich zu tragen. Verdächtig erscheinende Personen in der Umgebung sollten unbedingt der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden, ebenso wie Personen, die bereits in der Vergangenheit durch ihr Verhalten aufgefallen sind.
 
Fälle von Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
 
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierquälerei
PETA.de/ZeugeVonGrausamkeit
PETA.de/Staatsanwalt
 
Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 860591-529, [email protected]
 

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