Mit Rasierklingen präparierte Köder in Münster-Coerde – PETA fordert zentrales Melderegister für Giftanschläge

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Münster-Coerde / Gerlingen, 27. August 2012 – Nachdem in der vergangenen Woche Unbekannte mit Rasierklingen präparierte Fleischwurststücke in Coerde auslegten, die offenbar Hunden zum Verhängnis werden sollten, fordert die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. die Einführung eines Meldesystems für Giftanschläge dieser Art. Auf diese Weise können die Fälle an die Behörden weitergeleitet werden, um die Bevölkerung vor den Gefahren zu warnen. Medienberichten zufolge waren auch Kinder stark gefährdet, da einige der Köder in der Nähe eines Spielplatzes gefunden wurden.

„Die Hunde in Coerde schweben in akuter Lebensgefahr“, sagt Carola Schmitt, Kampagnenleiterin bei PETA. „Die Täter müssen schnellstmöglich gefasst werden, damit Tierfreunde ihre Hunde unbeschwert ausführen können. Es ist äußerste Vorsicht geboten, damit keine weiteren Hunde durch die Köder der Hundehasser zu Tode kommen. Die Köder können aber auch anderen Tieren oder sogar Kindern zum Verhängnis werden.“

Durch eine Meldepflicht können Anschläge gegen Hunde zentral registriert und die Bevölkerung kann über Giftköderwarnungen und Gefahrenschwerpunkte informiert werden. Zugleich wird durch die Dokumentation der Fälle sensibilisiert, wie häufig Tiere Opfer von Missbrauch werden.

PETA macht darauf aufmerksam, dass ein vergifteter Hund schnellstmöglich tierärztlich behandelt werden muss. Bereits bei einem Verdacht sollte unverzüglich eine Tierklinik aufgesucht werden. Erbrechen, Speicheln, Durchfall, Zittern können erste Symptome sein – diese können jedoch erst nach einigen Tagen auftreten. PETA weist auch darauf hin, dass eine Vergiftungsgefahr für Tiere auf Feldern besteht, die nun gedüngt sind.

Fälle von grausamer Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus an der Universität Saarland dazu: „Geschätzte 80-90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“

Tierquälerei ist eine Straftat nach Tierschutzgesetz §17 und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Weitere Informationen:
PETA.de/tierqual
PETA.de/haustiere
PETA.de/staatsanwalt

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

 

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