Nach Ammoniak-Austritt auf Pelzfarm in Döhlen: PETA fordert Entzug der Betriebserlaubnis

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Döhlen / Gerlingen, 11. Juni 2013 – 20 evakuierte Anwohner und vier Verletze: Nachdem am Samstagnacht ein Ammoniak-Leck auf der Pelzfarm in Döhlen durch ein Großaufgebot der Feuerwehr gestoppt werden musste, fordert die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. nun die Überprüfung der Betriebserlaubnis der Anlage. Vermutlich durch einen technischen Defekt war das giftige Gas aus einer Leitung ausgetreten – 130 Feuerwehrleute und das Rote Kreuz halfen, das Gebiet weiträumig abzusperren.

„Pelzfarm-Betreiber Roland Schirmer muss sich fragen lassen, ob die Sicherheit für Anwohner, Tiere und Umwelt noch gewährleistet ist“, so Frank Schmidt, Kampagnenleiter bei PETA. „Nur durch eine behördliche Prüfung lässt sich nach dieser Beinahe-Katastrophe klären, ob die Emissionsschutzgesetze durch den Farmbetreiber befolgt wurden. PETA hat das Umweltamt des Landkreises Mittelsachsen angeschrieben. Bei gravierenden Verstößen muss konsequenterweise ein Entzug der Betriebserlaubnis folgen.“

Nerze werden auf Pelzfarmen in kleinen Käfigen gehalten. Durch Drahtgitterböden fallen Kot und Urin der Tiere auf den Boden – diese Gülle dünstet große Mengen Ammoniak aus. Deutsche Pelzfarmen setzen pro Jahr allein rund 26 Tonnen Ammoniak in die Luft frei. Insgesamt werden über 94 Prozent der bundesweiten Ammoniak-Emissionen durch die Intensivhaltung in der konventionellen und sogenannten Biotierhaltung erzeugt. Ammoniak (NH3) kann bei hoher Konzentration zu schweren Verätzungen der Atemwege führen und sogar tödlich wirken. Pelzfarmen gelten als Gewerbebetriebe und fallen deshalb unter die Emissionsschutzgesetze; sie müssen die Einbringung von Kot und Urin in die Umwelt und Wasserkreisläufe verhindern.

Die Nerzfarm in Döhlen steht schon lange unter der Beobachtung von PETA, weil der Farmbetreiber Roland Schirmer seit über einem Jahr tausende Nerze tierschutzwidrig in zu kleinen Käfigen hält. Nach knapp 15 Jahren Beratungszeit hat die Bundesregierung 2006 erstmals Haltungsvorgaben für sogenannte Pelztiere beschlossen. Nach fünf Jahren Übergangsfrist ist am 11. Dezember 2011 die dritte Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Kraft getreten. Nerzkäfige dürfen seitdem nicht mehr übereinandergestapelt werden. Jedem Nerz muss bei einer Mindestgrundfläche von drei Quadratmetern pro Gehege eine Grundfläche von mindestens einem Quadratmeter pro Tier zur Verfügung gestellt werden. Schirmer muss sich deshalb in einem anhängigen Verfahren am Verwaltungsgericht Chemnitz verantworten.

Der Bundesrat sprach sich im Juli 2012 für ein grundsätzliches Haltungsverbot von Tieren auf Pelzfarmen aus. Dabei argumentierte der Agrarausschuss des Bundesrats: „Es besteht kein vernünftiger Grund, Pelztiere zur Pelzgewinnung zu halten und zu töten.“

 


Deutsche Pelzfarmen setzen pro Jahr allein rund 26 Tonnen Ammoniak in die Luft frei / © PETA

 

Das Motiv ist auf Anfrage in druckfähiger Qualität erhältlich.

Weitere Informationen:

PETA.de/Illegalepelzfarmen
Pelzfarm.info

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Judith Stich, 030 6832666-04, [email protected]

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