Nach PETA-Anzeige: Kettenhundehalter aus Apen rechtskräftig verurteilt

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Apen / Gerlingen, 19. Februar 2013 – Trauriges Ende einer Rettungsaktion: Anfang 2012 entdeckten PETA-Ermittler einen Schäferhundmischling auf einem Gelände in Apen. Jahrelang war der Hund in einer unbeheizten, nicht isolierten Scheune an einer nur zwei Meter langen Kette gehalten worden – mit gravierenden Folgen: Schwerkrank und schwach, konnte das Tier kaum noch laufen. Nach Anzeigenerstattung beim zuständigen Veterinäramt des Landkreises Ammerland und der Staatsanwaltschaft Oldenburg bestätigten die behördlichen Ermittlungen den schlechten gesundheitlichen Zustand des Hundes. Der Mischling musste eingeschläfert werden. Mittlerweile wurde der Strafbefehl des Amtsgerichts Westerstede gegen den Hundehalter rechtskräftig. Der Apener wurde zu 30 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt.

„Der Hundehalter hat sich gegenüber den PETA-Ermittlern als völlig uneinsichtig erwiesen“, begründet Dr. Edmund Haferbeck, wissenschaftlicher Berater von PETA Deutschland e.V., die Anrufung der Strafverfolgungsbehörden und des Veterinäramtes. „Durch die unzulängliche Haltung hat der Hund jahrelang erheblich gelitten.“

Obwohl die Tierschutz-Hundeverordnung eine dauerhafte Haltung von Hunden an Ketten untersagt, ist diese Praxis vor allem in ländlichen Gebieten der Bundesrepublik noch weit verbreitet. Mittlerweile hat auch die Justiz das Problem erkannt: Sowohl Verwaltungs- als auch Strafgerichte bestätigen immer häufiger Beschlagnahmungen von Tieren und/oder die Verurteilung der Täter zu Geld- bzw. Freiheitsstrafen.

 


© PETA / Ein Leben an der Kette – Der Hund aus Apen musste aufgrund seines schlechten Gesundheitszustands eingeschläfert werden.

 

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Weitere Informationen:

PETA.de/Kettenhunde
PETA.de/IllegaleKettenhaltungOstbevern

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

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