„Der Hundehalter hat sich gegenüber den PETA-Ermittlern als völlig uneinsichtig erwiesen“, begründet Dr. Edmund Haferbeck, wissenschaftlicher Berater von PETA Deutschland e.V., die Anrufung der Strafverfolgungsbehörden und des Veterinäramtes. „Durch die unzulängliche Haltung hat der Hund jahrelang erheblich gelitten.“
Obwohl die Tierschutz-Hundeverordnung eine dauerhafte Haltung von Hunden an Ketten untersagt, ist diese Praxis vor allem in ländlichen Gebieten der Bundesrepublik noch weit verbreitet. Mittlerweile hat auch die Justiz das Problem erkannt: Sowohl Verwaltungs- als auch Strafgerichte bestätigen immer häufiger Beschlagnahmungen von Tieren und/oder die Verurteilung der Täter zu Geld- bzw. Freiheitsstrafen.
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