Nach PETA-Strafanzeige: Neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für Tierhalterin aus Grafing

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Ebersberg / Grafing / Gerlingen, 29. April 2014 – Klares Urteil: Wegen Tierquälerei wurde eine Tierhalterin aus Grafing gestern am späten Nachmittag vor dem Amtsgericht Ebersberg zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Außerdem sprach das Gericht gegenüber der Frau ein lebenslanges Tierhalte- und Handelsverbot aus und verpflichtete sie zu 150 Sozialstunden. Die Frau hielt Schweine, ein Pferd, ein Pony, einen Esel und einen Hund unter katastrophalen Bedingungen auf einem verwahrlosten Grundstück. PETA Deutschland e.V. erstattete nach Meldung des Falls durch einen Informanten im Juli 2012 Anzeige. Die Tierrechtsorganisation lobt das entschiedene Durchgreifen des Amtsgerichts und der Staatsanwaltschaft, die sogar ein Jahr Haft ohne Bewährung gefordert hatte.
„Wir freuen uns sehr über das eindeutige Urteil“, so Krishna Singh, Rechtsanwalt bei PETA Deutschland e.V. „Die Zustände auf dem Hof der Angeklagten waren untragbar, das Amtsgericht Ebersberg und die Staatsanwaltschaft haben im Sinne der Tiere entschieden.“

Die Tierhalterin lebte zum Zeitpunkt der Anzeige in Trennung von ihrem damaligen Ehemann. Durch die Zerrüttung der Ehe spitzte sich die Situation für die Tiere dramatisch zu. PETA vorliegendes Bildmaterial belegt die katastrophalen Lebensbedingungen der Tiere auf dem vermüllten Grundstück, das zahlreiche Verletzungsmöglichkeiten barg. Der ungepflegte und kranke Hund wurde ohne Tageslicht in einem Zwinger gehalten, was einen Verstoß gegen die Tierschutz-Hundeverordnung darstellt. Während die Schweine in Dreck und Kot versanken, litten das Pferd, das Pony und der Esel ebenfalls unter Verwahrlosung.

Kontakt:
Anneli Ick, +49 (0) 7156 17828-27, [email protected]

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