Nach Robby-Urteil: PETA fordert Agrarministerin Klöckner auf, neue Menschenaffen im Zirkus zu verbieten – „Fall Robby darf sich nie mehr wiederholen“

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Lüneburg / Stuttgart, 9. November 2018 – Gestern urteilte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, dass der letzte Menschenaffe in einem deutschen Zirkus, Robby, nicht in eine Auffangstation umziehen darf. Die Tierrechtsorganisation PETA fordert Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) nun auf, die Aufnahme neuer Menschenaffen in Zirkusbetriebe per Rechtsverordnung zu verbieten. Die Haltung von Tieren in Zirkussen ist in Deutschland gesetzlich nicht geregelt. Während Wildtiere wie Menschenaffen in der Manege in den meisten europäischen Ländern bereits verboten sind, werden in Deutschland weiterhin Arten wie Giraffen, Primaten und sogar Flusspferde in Zirkusbetrieben auf Lkws von Stadt zu Stadt gekarrt.
 
„Der Fall Robby darf sich nie mehr wiederholen“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Beim Tierschutz ist Nichtstun bei Julia Klöckner Programm, aber das muss endlich ein Ende haben.“
 
In Deutschland sind alle Tierarten zur Mitführung in Zirkusbetrieben erlaubt. Lediglich ein Gutachten mit Empfehlungscharakter, die sogenannten Zirkusleitlinien des Bundesagrarministeriums, sollen Amtstierärzten fachliche Unterstützung bei der Haltungsbeurteilung exotischer Tierarten geben. In dem Gutachten wird zwar empfohlen, keine Menschenaffen mehr zuzulassen. Doch Veterinärbehörden setzen die Leitlinien kaum durch und betonen dabei immer wieder, dass es sich lediglich um Empfehlungen handele, und nicht um eine rechtlich verbindliche Verordnung oder ein Gesetz.
 
Der Bundesrat forderte in seiner bereits dritten Entschließung ein Zirkusverbot für Wildtiere wie Primaten. In 27 europäischen Ländern, darunter beispielsweise Belgien, Österreich, die Niederlande und Griechenland, sind bestimmte oder alle Tierarten im Zirkus nicht mehr erlaubt. Einer repräsentativen forsa-Umfrage vom Mai 2014 zufolge vertreten 82 Prozent der Deutschen die Auffassung, dass Wildtiere nicht artgerecht im Zirkus gehalten werden können. Auch die Bundestierärztekammer spricht sich für ein Verbot aus.
 
PETA hält das gestrige Urteil über Robbys Verbleib im Zirkus Belly für eine Fehlentscheidung. Das Gericht hat ausdrücklich festgestellt, dass der Schimpanse im Zirkus nicht artgerecht gehalten wird und seine Haltung gegen § 2 des Tierschutzgesetzes verstößt: Robby hat dort keine adäquaten Sozialkontakte zu Artgenossen und – dadurch bedingt – schwerwiegende Verhaltensstörungen, die auch amtstierärztlich diagnostiziert wurden. Die tierschutzwidrige Haltung auf wenigen Quadratmetern eines umgebauten Transportanhängers hätte vom Gericht untersagt werden müssen. Die renommierte Auffangstation Animal Advocacy and Protection in den Niederlanden ist seit etwa 25 Jahren auf die Rettung von Schimpansen aus schlechten Verhältnissen spezialisiert. Zahlreiche jahrelang einzeln gehaltene Schimpansen aus Zirkusbetrieben konnten bei AAP erfolgreich in Sozialgruppen integriert werden. Mit dieser einzigartigen Expertise hätte man Robby einen Lebensabend mit Artgenossen ermöglichen können. Stattdessen wird er bei Circus Belly weiter als Attraktion herhalten müssen und bis zum letzten Atemzug kommerziell ausgenutzt. Die Tierrechtsorganisation wird sich nun dafür einsetzen, dass künftig wenigstens die Mindestgehegegröße von 400 Quadratmetern eingehalten wird. Derzeit wird Robby auf etwa 50 bis 60 Quadratmeter gehalten. PETAs Motto lautet in Teilen, dass Tiere nicht dazu da sind, dass sie uns unterhalten.
 
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Leben unter tierquälerischen Bedingungen: Schimpanse Robby bei Circus Belly / © PETA Deutschland e.V.

Das druckfähige Motiv kann hier heruntergeladen werden.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Zirkus
PETA.de/Robby
 
Zirkusleitlinien des BMEL https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tierschutz/GutachtenLeitlinien/HaltungZirkustiere.pdf?__blob=publicationFile
 
Kontakt: 
Denis Schimmelpfennig, +49 711 860591-528, [email protected]

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