Nach tödlichem Beißvorfall in Günzburg: PETA fordert Einführung eines Hundeführerscheins in Bayern

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Günzburg / Stuttgart, 23. Januar 2017  Verantwortungslose Hundehaltung: Einem Medienbericht zufolge gingen vergangenen Mittwoch eine 76-Jährige und ein 73-Jähriger mit ihren Zwergpudeln spazieren. Obgleich sowohl die beiden Hunde als auch der entgegenkommende Schäferhund angeleint waren, attackierte er einen der Zwergpudel und biss ihn im Kopfbereich. Beim Versuch, die Hunde zu trennen, stürzte die Dame und verletzte sich schwer am Bein; der 73-Jährige wurde in die Hand gebissen. Die beiden wurden ärztlich behandelt, der Zwergpudel überlebte jedoch nicht. Die Polizei ermittelt gegen den Hundehalter und hat den zuständigen Amtstierarzt informiert. Angesichts dieses Vorfalls fordert PETA die Einführung eines sogenannten Hundeführerscheins in Bayern: Ein solcher Nachweis kann sicherstellen, dass Hundehalter sachkundig mit ihrem Tier umgehen und die Signale ihres Vierbeiners richtig deuten. Eine funktionierende Kommunikation zwischen Hund und Halter ist unerlässlich, um Beißvorfälle zu verhindern. Zudem vermittelt das Training Kenntnisse über die Anforderungen der Hundehaltung, die für ein tiergerechtes Leben der Hunde unerlässlich sind.
 
„Dieser Fall macht deutlich, dass offenbar viele Halter ihre Hunde nicht einschätzen können und somit die wahre Ursache für Beißattacken bei ihnen zu suchen ist – nicht beim Tier. Der Schäferhund hätte gar nicht in die Nähe des Zwergpudels gelassen werden dürfen. Dieser bezahlte das Unvermögen des Hundehalters mit dem Leben, zwei Menschen wurden verletzt“, so Dörte Röhl, Tierärztin und Fachreferentin bei PETA. „Jeder Hund, der falsch gehalten und behandelt wird, kann zu einer Gefahr für den Menschen werden – unabhängig davon, ob er einer ‚Rasse‘ angehört oder ein Mischling ist.“

Der Hundeführerschein sieht vor, dass künftige Halter bereits vor Aufnahme eines Hundes einen Theoriekurs absolvieren, bei dem sie das notwendige Fachwissen über eine tiergerechte Haltung und Aspekte wie Kommunikation und Bedürfnisse von Hunden erwerben. Anschließend an den theoretischen Kurs folgt für Halter und Hund ein gemeinsames obligatorisches Praxisseminar in einer Hundeschule.

Als erstes deutsches Bundesland hat Niedersachsen einen Sachkundenachweis für Hundehalter beschlossen – der allgemeine Hundeführerschein ist dort seit Juli 2013 verpflichtend. Wer in München nach dem 01.05.2014 einen Hundeführerschein absolviert hat, kann sich ein Jahr lang von der Hundesteuer befreien lassen. In Mannheim gilt eine zweijährige Steuerbefreiung für alle Hunde, deren Halter den Hundeführerschein nach dem 1. Januar 2016 erworben haben. Wer in Berlin ab dem 1. Januar 2017 einen Hund neu aufnimmt, ist dazu aufgefordert, sich die notwendige Sachkunde anzueignen.
Die Einführung eines Hundeführerscheins hat einen weiteren Vorteil: Sie kann Menschen, die sich noch nicht ausführlich mit dem Thema Hundehaltung auseinandergesetzt haben, von einem eventuellen Impulskauf abhalten. Jedes Jahr landen 80.000 Hunde in deutschen Tierheimen, darunter sehr viele Tiere, die unüberlegt „angeschafft“ wurden.

Weitere Informationen:
PETA.de/Hundefuehrerschein
 
Kontakt:
Judith Stich, +49 (0)30 6832666-04, [email protected]

 

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