Tierschutzhunde­verordnung: Das ändert sich ab Januar 2022

Mit dem Jahreswechsel trat eine neue Auflage der Tierschutzhundeverordnung in Kraft. Angestoßen wurden die Verbesserungen vor allem, weil wir von PETA, andere Organisationen und Tierfreund:innen jahrelang auf viele noch erlaubte Missstände aufmerksam machten.

Das Ergebnis fiel unter Bundesministerin Julia Klöckner jedoch enttäuschend aus: So bleibt beispielsweise die dauerhafte Haltung von Hunden in kleinen Zwingern erlaubt, ebenso wie die Vermehrung von Tieren, die unter den angezüchteten körperlichen Merkmalen gesundheitlich leiden, sogenannten Qualzuchten. Der Schutz von Hunden und Katzen vor dem illegalen Handel wurde gar nicht angegangen. [1]

Aber einige Verbesserungen gibt es: Unter anderem die verbesserten Haltungsanforderungen, vor allem für Züchter:innen sowie immerhin ein Ausstellungsverbot für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen. [1] Hier wäre aber auch ein Nachzuchtverbot dringend notwendig gewesen.

Erfolg: keine Anbindehaltung mehr ab 2023!

Ein großer Erfolg in der neuen Tierschutzhundeverordnung ist das grundsätzliche Verbot der Anbindehaltung von Hunden. Doch dieses Verbot gilt erst ab dem 1. Januar 2023. Bisher war diese Haltungsform von Hunden unter bestimmten Aspekten (Laufleine) legal. [1] Die Tiere leben meist in Isolation und haben keine oder nur wenige soziale Kontakte zu Artgenossen oder Menschen, worunter die sensiblen und sozialen Tiere sehr leiden.

Da die Haltung von Hunden in Zwingern weiterhin möglich sein wird, befürchten wir, dass viele Vierbeiner, die aus der Anbindehaltung kommen, dann ein Leben im Zwinger erwarten wird. Doch: Hunde sind hoch soziale Lebewesen. Sie gehören nicht an eine Kette oder in einen Zwinger, sondern in ein liebevolles Zuhause mit viel Auslauf und Aufmerksamkeit.

Hund im Zwinger
Die Anbindehaltung von Hunden wird verboten, jedoch könnte einige Tiere nun ein tristes Leben im Zwinger erwarten.

Hunde mit Qualzuchtmerkmalen auf Ausstellungen zukünftig verboten

Ein weiterer Lichtblick ist das Ausstellungsverbot für Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen. Dazu gehören nicht nur Zuchtausstellungen, sondern auch sogenannte Zuchtleistungsprüfungen und Hundesportveranstaltungen. [1] Zu den Qualzuchten gehören beispielsweise Rassen wie der Mops, der Australian Shepard oder auch die Französische Bulldogge. Um den ästhetischen Wünschen und Anforderungen der Halter:innenzu genügen, wurden die Tiere krank gezüchtet. Die Folgen sind erblich bedingte gesundheitliche Probleme, die auf die Rasse zurückzuführen sind und die Tiere in ihrem täglichen Leben schwerwiegend beeinträchtigen. Tiere, die unter Atemnot leiden, blind sind oder auch verkrüppelte Körperteile aufweisen, werden billigend in Kauf genommen, um einem fehlgeleiteten Schönheitsideal gerecht zu werden.

Mit dem Ausstellungsverbot wird ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gemacht. Um allerdings das tägliche Leiden der Tiere nicht nur in kleinen Schritten zu verbessern, sondern endgültig zu beenden, fordern wir einen grundsätzlichen Zuchtstopp für diese Hunderassen.

Hundeschau mit Franzoesischer Bulldogge
Qualzuchten wie die Französische Bulldogge dürfen künftig an Ausstellungen nicht mehr teilnehmen.

Ungenügende Verschärfungen bei der Hundezucht

Weitere Änderungen in der Tierschutzhundeverordnung betreffen die Hundezucht. Die Aufzuchtbedingungen von Hundewelpen sollen nun sicherstellen, dass die Tierkinder genügend soziale Kontakte sowohl zu Artgenossen als auch zum Menschen haben. In diesem Zuge darf eine Person, die für die Betreuung der Hundefamilien zuständig ist, nur noch maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen. Dabei ist eine Betreuungszeit von vier Stunden für die Welpen vorgesehen. Die neue Verordnung hilft, Verstöße besser zu erkennen und zu ahnden. [1]

Wir von PETA Deutschland sprechen uns grundsätzlich gegen die kommerzielle Nachzucht von Tieren aus, denn den Züchter:innen geht es nicht um das Wohl der Tiere, sondern darum, möglichst viel Profit mit ihnen zu machen. Jedes aus Profitgier in die Welt gesetzte Tier nimmt einem Tierheimbewohner die Chance auf ein liebevolles Zuhause.

Wir haben schon etliche grauenvolle Hundezuchten aufgedeckt, ob bei kleinen Züchter:innen von nebenan oder auf großen Zuchtfarmen. Da sich das Leid der Tiere häufig im Verborgenen abspielt, finden behördliche Kontrollen der Züchter:innen entweder selten oder gar nicht statt. Wer einem Tier nach reichlicher Überlegung ein Zuhause geben möchte, sollte sich in einem Tierheim informieren und von dort einen Hund adoptieren.

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Was Sie tun können

  • Wenn Sie einen Hund sehen, dessen Haltung gegen die Hundehaltungsverordnung verstößt, oder der aus anderen Gründen unter den Haltungsbedingungen leidet:  Melden Sie dies mit Fotos/Video beim örtlichen Veterinäramt und setzen Sie [email protected] in cc.
  • Unterzeichnen Sie unsere Petition an die Bundesregierung und fordern Sie gemeinsam mit uns einen besseren Schutz für unsere tierischen Mitbewohner.