„Das Töten der Brüder von sogenannten Legehennen ist ein grauenvoller Vorgang. Die wehrlosen Küken laufen über ein Fließband, werden aussortiert und anschließend vergast oder bei lebendigem Leib geschreddert“, so Lisa Wittmann, Agrarwissenschaftlerin bei PETA Deutschland e.V. „Wir freuen uns sehr über die Entscheidung der Landesregierung in NRW und hoffen weitere Bundesländer folgen diesem Beispiel.“
Die Landesregierung in NRW beruft sich bei ihrem richtungsweisenden Schritt auf eine Bewertung der Staatsanwaltschaft Münster. Diese hatte in einem vorherigen Verfahren gegen eine Kleinbrüterei im Kreis Coesfeld die Tierschutzwidrigkeit des europaweit durchgeführten Tötens der männlichen Küken festgestellt. Laut Tierschutzgesetz § 1 darf niemand einem Tier ohne vernünftigem Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen.
Küken werden in der industriellen Tierhaltung in Brutschränken geboren. Es folgt eine Aussortierung nach Geschlecht und eine weitere nach Tieren der Fleischindustrie und der Eierindustrie: Die weiblichen Hühner fristen ein Dasein in einem engen Stall oder sogenannten Kleingruppen, die nichts anderes als größere Käfige sind. Sobald die sogenannten Legehennen unwirtschaftlich geworden sind, werden sie zum Schlachter transportiert.
Was nun mit den männlichen Küken passieren wird, bleibt offen. PETA appelliert deshalb grundsätzlich an alle Konsumenten auf eine rein pflanzliche Ernährung zu setzen und somit weiteres Tierleid zu verhindern.
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