Pelzhandelsverbot in Deutschland? Das sagen Parteien in den PETA-Wahlprüfsteinen zur Tierschutzpolitik

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Stuttgart, 18. September 2017 – Soll Pelz eindeutig gekennzeichnet oder sogar verboten werden? Anlässlich der Bundestagswahlen am 24. September 2017 hat die Tierrechtsorganisation PETA die relevantesten Parteien gebeten, ihre Positionen zu 12 wichtigen Tierschutzthemen mitzuteilen. Unter anderem wurde erfragt, ob Deutschland – ähnlich wie die Schweiz – eine eindeutige Pelzdeklaration einführen oder den Handel mit Pelz an Mode, Schuhen und Accessoires komplett gesetzlich untersagen soll. CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP und ÖDP haben Stellung bezogen: Nur die FDP lehnt eine klare Kennzeichnung von Herkunft, Tierart und Haltungsform bei Pelzartikeln ab. Da die letzten sechs Nerzfarmen in Deutschland aufgrund eines neuen Gesetzes zu den Haltungsvorgaben für Pelzfarmen wahrscheinlich in den nächsten fünf Jahren schließen werden, stellt sich zudem die Frage nach dem Umgang mit Importen, z. B. aus China oder Polen, denn die dortigen Haltungsanforderungen liegen weit unter den deutschen Tierschutzvorgaben. Von den befragten Parteien stehen SPD, Grüne und ÖDP einem Pelzhandelsverbot positiv gegenüber, allerdings sei zu klären, ob dies national oder auf EU-Ebene rechtlich umsetzbar wäre. Die Unionsparteien schätzen ein vollständiges Pelzimportverbot als handelsrechtlich nicht möglich ein – man bemühe sich aber auch im Bereich der Pelzgewinnung um internationale Tierschutzabkommen. Die FDP fordert kein Verbot und DIE LINKE enthielt sich einer konkreten Antwort.
 
„Ein konsequentes Verbot des Pelzhandels und -verkaufs ist die einzige Möglichkeit, die Tierquälerei für Pelz wirklich zu stoppen“, so Frank Schmidt, Fachreferent für Tiere in der Bekleidungsindustrie bei PETA. „Es kann nicht sein, dass in Deutschland die letzten Nerzfarmen schließen, aber weiterhin tonnenweise Pelz aus China oder Polen in Geschäften verkauft wird. Rund 80 Prozent der Deutschen sprechen sich gegen Pelz aus –  daher sind die Parteien und die künftige Regierung nach der Bundestagswahl gefordert, in der nächsten Legislaturperiode ein nationales oder EU-weites Pelzhandelsverbot auf den Weg zu bringen.“
 
Angesichts der zahlreichen verfügbaren Kunstpelze und anderen tierfreundlichen Kleidungsmaterialien sieht der Bundesrat in seiner Begründung für die Forderung nach einem Pelzfarmverbot keinen „vernünftigen Grund“, Tiere für Pelz zu töten.
 
In der EU ist der Handel mit Pelzen von Robben, Hunden und Katzen bereits untersagt. Weltweit existieren in einigen Städten Pelzhandelsverbote. Im israelischen Parlament ist ein Gesetzesentwurf für ein nationales Pelzhandelsverbot in der Vorbereitung. Rechtlich wäre ein mögliches Pelzhandelsverbot in Deutschland oder Europa nicht ausgeschlossen. Das wegweisende Urteil des Schiedsgerichtes der Welthandelsorganisation WTO über die Klage Kanadas und Norwegen gegen das EU-Importverbot für Robbenprodukte, wie Pelz, urteilte bereits 2014, dass das EU-Verbot „aufgrund moralischer Vorbehalte seiner Bürger zulässig ist.“
 
Die vorgeschriebene Kennzeichnung für Pelzbekleidung lautet: „Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs“. Neben PETA kritisieren auch Verbraucherverbände die irreführende und intransparente Deklarationswortwahl als nicht ausreichend, um den Konsumenten eine eindeutige Identifikation und Herkunft des Kleidungsstücks zu ermöglichen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Wahlen2017
PETA.de/Echtpelz-oder-Kunstpelz
Veganblog.de/Bekleidung/Wto-Eu-Robben-Importverbot-bestaetigt/

Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 711 860591-529, [email protected]
 

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