PETA-Anzeige erfolgreich: 6.000 Euro Geldbuße für Fischquälerei – Betreiber des Angelparadieses Zwillbrock und Vreden muss zahlen

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Vreden-Zwillbrock / Stuttgart, 22. Oktober 2014 – Bußgeld für Angler: Im September 2013 hatte die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. bereits zum zweiten Mal Anzeige gegen Andreas K., den Betreiber des Angelparadieses Zwillbrock und Vreden, gestellt. Das Verfahren wurde nun vom Amtsgericht Ahaus nach § 153a Abs. 2 Strafprozessordnung mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten vorläufig eingestellt – sofern K. 6.000 Euro Geldbuße entrichtet. Der Grund für die Anzeige: Im Angelparadies wurden Veranstaltungen wie das sogenannte Catch & Release (Fangen und Freilassen) von Stören und Welsen durchgeführt sowie Angelzirkusse, bei denen die Veranstalter Fische vor den Augen der Angler ins Wasser lassen, die gleich darauf wieder gefangen werden. Ein weiterer Vorwurf: das unsachgerechte Töten von Fischen. Das Angelparadies verstieß dabei gegen § 17 Abs.2b des Tierschutzgesetzes, da die Fische erhebliche und länger anhaltende Leiden sowie Todesangst erlitten und beim Catch & Release häufig trotz Zurücksetzens sterben. Da der Fang der Tiere ohne einen gerechtfertigten Grund im Sinne des Gesetzes erfolgte, liegt hier auch ein Verstoß gegen § 17 Nr. 1 vor. Laut Kommentar zum Tierschutzgesetz muss der alleinige Grund des Angelns im Nahrungserwerb liegen. Bereits im Sommer 2012 erstattete PETA Strafanzeige gegen den Betreiber, unter anderem aufgrund des Angelns mit lebenden Köderfischen. PETA begrüßt die Entscheidung des Gerichts.
 
„Könnten Fische ihre Schmerzen durch laute Schreie ausdrücken, würde niemand mehr behaupten, Angeln sei eine Beschäftigung, die der Entspannung und Erholung diene“, so Dr. Tanja Breining, Fachreferentin für Fische und Meerestiere bei PETA Deutschland e.V. „Das Töten von Fischen als ‚Freizeitbeschäftigung‘ oder als ‚Sportveranstaltung‘ zu klassifizieren ist herzlos und ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.“

PETA veranschaulicht das Leid der Tiere in der „Sport“-Fischerei mit folgendem Beispiel: „Stellen Sie sich vor, man bohrt einen Metallhaken durch Ihren Mund und zieht Sie, mit Ihrem ganzen Körpergewicht an diesem Haken hängend, aus der Luft in eine für Sie fremde Atmosphäre, in der Sie nicht mehr atmen können.“ Genau diese Qual erleiden Fische, die erwiesenermaßen auch im Mundbereich Schmerzen empfinden [1], beim Angeln. PETA spricht sich generell gegen das Angeln und den Fischfang aus und klärt in der Kampagne „Rettet die Fische!" über das Leid der feinfühligen Flossentiere auf.

[1] Segner, 2013; Sneddon, 2011; Braithwaite, 2010 u. a
Weitere Informationen:
PETA.de/Fische
 
Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 – 860 591 529, [email protected]
 

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