Fische sind keine Fußpfleger: PETA appelliert an Sunpalace Ludwigsburg, das „Baden mit Fischen“ einzustellen

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Ludwigsburg / Stuttgart, 11. Januar 2018 – Unappetitliche Pediküre: Im Sonnenstudio Sunpalace im Ludwigsburger Westen haben Kunden die Möglichkeit, ihre Füße im Wasserbad mit Kangalfischen zu baden. Die Fische der Art Garra rufa sollen Hautschuppen abknabbern. Kunden, die Mitleid mit den Fischen hatten, haben PETA Fotos zugespielt. Nach Ansicht der Tierrechtsorganisation ist die sogenannte Fischpediküre tierschutzwidrig. Daher hat PETA Mitte Dezember an die Geschäftsführung geschrieben und gebeten, das Angebot „Baden mit Fischen“ zu streichen und ein artgerechtes Zuhause für die Fische zu finden. Nachdem das Studio nicht reagierte, informierte PETA die Geschäftsführung jetzt über ein Rechtsgutachten des baden-württembergischen Tierschutzbeauftragten aus dem Jahr 2016. Dieses kommt zu dem Schluss, dass die „Fischpediküre“ tierschutzwidrig und zudem hygienisch fragwürdig ist.
 
„Fische sind keine Spa-Mitarbeiter“, so Dr. Tanja Breining, Meeresbiologin und Fachreferentin für Fische und Meerestiere bei PETA. „Jeder Kunde, der seine Füße von Fischen anknabbern lässt, unterstützt – meist unwissentlich – Tierquälerei.“
 
Das Gutachten „Knabberfisch-Einsatz für Wellness-Zwecke“ des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg stellt fest, dass es bei der Haltung der Fische in unterschiedlichen Becken und bei „wiederholter Umsetzung von den Haltungs- in die Behandlungsbecken zu Stress, Leiden und Verletzungsgefahren“ komme, für die kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes bestehe. Werden die Fische dauernd in den Behandlungsbecken untergebracht, so führe das „sowohl zu Verstößen gegen das Tierschutzrecht, als auch gegen hygienerechtliche Anforderungen“ [1]. Da die Fische ohne Rückzugs- oder Beschäftigungsmöglichkeit sind, sieht PETA nicht einmal ihre Grundbedürfnisse nach Paragraf 2 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes abgesichert.
 
Bei der „Fischpediküre“ werden meist Fische der Art Garra rufa eingesetzt. Häufig werden sie ausgehungert, damit sie die Hornhaut überhaupt abknabbern. Viele von ihnen sterben bereits auf dem Transport nach Deutschland, wo sie in engen, kahlen Becken kein artgerechtes Leben führen können.
 
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass Garra rufa als Wirbeltier nach deutschem Tierschutzgesetz uneingeschränkt geschützt ist. Eine gewerbsmäßige Haltung zu kosmetischen und Wellnesszwecken ist nach dieser Auffassung nicht erlaubnisfähig, weil den Fischen durch die Haltung ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt werden. In Teilen der USA, Kanadas und Europas sind „Fischpediküren“ bereits verboten. Das hessische Umweltministerium verbot 2012 die gewerbliche Nutzung von Kangalfischen, ähnliche Regelungen gibt es auch in Baden-Württemberg und Bayern.
 
Neben Tierquälerei sind auch mögliche Gesundheitsrisiken ein Grund, warum „Fischpediküre“ abgeschafft werden sollte. Ein Fußbad mit Garra-rufa-Fischen birgt Gefahren für Infektionen. Bakterielle Krankheitserreger können so übertragen werden und die Fische selbst tragen auch teils Erregerstämme in sich, die schwere Infektionen verursachen können, beispielsweise Streptococcus agalactiae – Hauptverursacher einer bakteriellen Blutvergiftung, des Kindbettfiebers, Lungenentzündung und Hirnhautentzündung bei Neugeborenen und.
 
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten, wir an ihnen experimentieren oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten.
 
[1] Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (2016): Knabberfisch-Einsatz für Wellness-Zwecke. Online abrufbar unter: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlr/intern/dateien/PDFs/SLT/2016_03_14_Knabberfisch-Einsatz_fuer_Wellnes-Zwecke.pdf.
 
Weitere Informationen
PETA.de/Fischpedikuere
PETA.de/Themen/Fische
 
Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 711 860591-529, [email protected]

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