PETA begrüßt Schließung des Landgestüts Dillenburg: „Beendigung der tierschutzwidrigen Pferdehaltung war längst überfällig“

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Dillenburg / Stuttgart, 11. Juli 2017 – Schluss mit der Pferdequälerei: Die Ankündigung der hessischen Umweltministerin Priska Hinz, das Landgestüt Dillenburg schließen zu wollen, sorgte in der vergangenen Woche für Unmut unter Dillenburger Kommunalpolitikern und den Mitgliedern des Fördervereins. Als Grund für ihre Entscheidung verweist die Grünen-Politikerin auf die Tatsache, dass tierschutzrechtliche Vorgaben bei der Pferdehaltung in dem historischen Gebäude nicht erfüllbar sind. Gegner der Schließung führen vor allem wirtschaftliche Gründe an, insbesondere Einbußen für den Tourismus. PETA unterstützt die Schließung des Gestüts und betont, dass Wirtschaft und Tradition niemals Vorrang vor dem Tierschutz haben dürfen. In einem Schreiben informiert die Tierrechtsorganisation die Kommunalparteien über die aktuelle Rechtslage und verweist auf die Vorbildfunktion öffentlicher Einrichtungen.

„Das Landgestüt Dillenburg verstößt seit Jahren gegen eindeutige tierschutzrechtliche Vorgaben. Die Haltung ist de facto illegal. Die Beendigung der tierschutzwidrigen Pferdehaltung war längst überfällig“, so Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Wissenschafts- und Rechtsabteilung bei PETA. „Die Schließung des Gestüts mit Verweis auf wirtschaftliche Einbußen verhindern zu wollen, ist unanständig und zeugt von fehlendem Unrechtsbewusstsein.“

Die beengten Verhältnisse auf dem Landgestüt Dillenburg lassen es nicht zu, dass sich die Pferde täglich artgemäß und frei bewegen können. Gemäß den bundesweit geltenden Richtlinien des Agrarministeriums von 2009 [1] ist bei allen Pferdehaltungen „täglich für ausreichende […] Bewegung der Pferde zu sorgen“. Das Ministerium macht dabei deutlich, dass nur die freie Bewegung in einem Auslauf tierschutzgemäß ist. Das Landgericht München hat eine Pferdhalterin 2014 zu einer hohen Geldstrafe verurteilt und dabei betont, dass einem Pferd „unter Einzelboxhaltungsbedingungen als Ausgleich für den dadurch bedingten Aktivitätsverlust täglich eine mehrstündige freie Bewegung angeboten werden“ müsste, um den physiologischen Anforderungen des Tieres gerecht zu werden. „Ein einstündiges Training, auch mit anschließendem an der Leine geführten Spaziergang, kann dies nicht ersetzen“, so das Landgericht.

[1] Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten (BMEL, 2009). Online unter:
https://www.bmel.de/DE/Tier/Tierschutz/Tierschutzgutachten/_texte/GutachtenDossier.html?docId=377434
[2] Landgericht München Az.: 12 VRs 33703/10.
 
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