PETA dankt der baden-württembergischen Landesregierung – neue Rechtsgrundlage zur Kastrationspflicht verhindert Tierleid

PETA Logo

Stuttgart / Gerlingen, 20. November 2013 – Kastrationspflicht ist Tierschutz: Baden-Württemberg hat sich als erstes Bundesland dazu entschieden, die Kommunen auf tierschutzrechtlicher Grundlage dazu zu befähigen, eine Kastrations- und Registrierpflicht für Freigänger-Katzen einzuführen. Diese Regelung wirkt der Überpopulation von Katzen entgegen und kann somit Tierleid verhindern. Erst im Sommer hat die Bundesregierung im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes den Ländern die entsprechende Kompetenz zugesprochen. Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. begrüßt diese rasche Entscheidung der grün-roten Landesregierung für mehr Tierschutz.

„Ein großes Lob an die baden-württembergische Regierung für diesen raschen Vorstoß in Sachen Tierschutz“, so Charlotte Köhler, Kampagnenleiterin bei PETA. „Das Land hat erkannt, dass die Kastrations- und Registrierpflicht unerlässlich ist – dies kann als klares Signal an die Kommunen verstanden werden, gegen das Leid heimatloser Katzen aktiv zu werden.“

Maßnahmen gegen die Überpopulation von Katzen in Deutschland sind dringend notwendig: Jährlich landen etwa 140.000 Katzen in deutschen Tierheimen, die in der Regel ohnehin bereits überfüllt sind. Viele Tierheime müssen daher Aufnahmestopps verhängen. Zudem führen schätzungsweise zwei Millionen heimatlose Katzen ein entbehrungsreiches Leben auf Straßen und in Hinterhöfen, für das die domestizierten Tiere nicht gerüstet sind. Sie leiden unter der Witterung und an Hunger, viele von ihnen sind krank, verletzt oder werden Opfer von Jägern oder Tierquälern. Nicht kastrierte Freigänger-Katzen verschärfen diese Problematik weiter.

Auf gefahrenabwehrrechtlicher Grundlage haben sich in Deutschland bereits über 250 Städte und Gemeinden aus neun Bundesländern für die tierfreundliche Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen in Privathaltung entschieden. Vorreiterposition nimmt dabei die Stadt Paderborn ein, die bereits im Jahre 2008 eine entsprechende Regelung eingeführt hatte. In Baden-Württemberg hat bisher noch keine Kommune die fortschrittliche Kastrations- und Registrierpflicht umgesetzt.

Die Kastrations- und Registrierpflicht, die auch von der Bundestierärztekammer gewünscht wird, bedeutet keine Mehrkosten – weder für die Länder und Kommunen noch für Steuerzahler. Doch ist sie ein wichtiges Signal an Katzenhalter und stärkt zugleich den Tierschutz im Einsatz gegen das vermeidbare Elend der Tiere.

Weitere Informationen:
peta.de/Katzenkastration
peta.de/Kastrationspflicht
peta.de/Katzenjammer

Kontakt:
Anneli Ick, +49 (0) 7156 17828-27, [email protected]

Kontakt

Kontakt
Kopieren