PETA erstattet Strafanzeige wegen falscher Anschuldigung gegen Geschäftsführerin des Münchner Schlachthofs und ihren Anwalt – Statement der Tierrechtsorganisation

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München / Stuttgart, 12. Februar 2016 – Die schweren Vorwürfe von PETA gegen den Münchner Schlachthof hinsichtlich mutmaßlicher Fehlbetäubungen von Rindern und möglicher Hygienemissstände sorgten Anfang der Woche für ein großes Medienecho. Die Tierrechtsorganisation hatte zuvor Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des Betriebs erstattet und fotografische Unterlagen zur Prüfung vorgelegt. Die Strafanzeige wurde durch weitere Undercover-Videos erweitert. Am Dienstag reichte Rechtsanwalt Dr. Jens B. in Vollmacht von Andrea A., Geschäftsführerin der Attenberger Fleisch GmbH & Co. KG sowie der Münchner Schlachthof Betriebs GmbH München, Anzeigen gegen diverse Institutionen und Personen bei der Staatsanwaltschaft München I ein – darunter auch die Tierrechtsorganisation und deren Manager der Rechts- und Wissenschaftsabteilung, Dr. Edmund Haferbeck. Der Vorwurf: üble Nachrede und Verleumdung. In einer Gegenanzeige werfen PETA und Dr. Haferbeck den beiden genannten Personen nun vor, sich damit einer falschen Anschuldigung gem. § 164 StGB schuldig gemacht zu haben. Dazu kommentiert Dr. Edmund Haferbeck:
 
„Ganz offensichtlich wusste sich die Geschäftsführerin des Münchner Schlachthofs, Andrea A., nach der Offenlegung der schweren Vorwürfe gegen ihren Betrieb nicht weiterzuhelfen – und erstattete Anzeige gegen zahlreiche Personen und Unternehmen, um ihren Ruf zu retten. Doch sie erreicht damit das Gegenteil und lenkt noch mehr Aufmerksamkeit auf das Foto- und Videomaterial, welches die dringende Vermutung nahelegt, dass in ihrem Betrieb bei der Tötung von Rindern Fehlbetäubungen stattfinden und es erhebliche lebensmittel- und hygienetechnische Defizite geben könnte. Die PETA in der Anzeige zur Last gelegte Textpassage (‚Die Bakterien, die so beseitigt werden sollen, gelangen auf das Fleisch‘) hat es in dieser Diktion von PETA nicht gegeben – zudem wäre diese von der Wahrnehmung berechtigter Interessen gem. Art. 5 GG gedeckt. Dessen nicht genug: Offensichtlich haben A. und ihre Kollegen jegliches Maß der Orientierung verloren. Fehlbetäubungsraten von laut Verantwortlichen ‚nur‘ einigen Rindern pro Tag wurden offen zugestanden. Das sind in jedem Einzelfall strafbare Handlungen nach dem Tierschutzgesetz, was jedes einzelne Tier schützt.“
 
Wir weisen darauf hin, dass das Statement auch in gekürzter Form verwendet werden kann.

Dr. Edmund Haferbeck / © PETA
Das druckfähige Motiv senden wir auf Anfrage gerne zu.
 
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Jana Fuhrmann, +49 (0)711 860591-529, [email protected]
 

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