PETA übt scharfe Kritik an „Schwanzprämie“ auf Nutrias und Bisams im Kreis Gütersloh: „Jagd ist grausam und unnötig“

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Kreis Gütersloh / Stuttgart, 30. Juli 2019 – Ab dem 1. August soll im Kreis Gütersloh eine sogenannte Schwanzprämie auf die als „invasive Arten“ eingestuften Nutrias und Bisams ausgelobt werden. Konkret bedeutet dies: Wer eines der Tiere tötet und das Schwanzende als „Beleg“ vorzeigt, erhält zehn Euro. Zudem sollen auch Marder, Minke und Waschbären verstärkt gejagt werden. Sogar ehrenamtliche „Fänger“, also theoretisch auch Laien, dürfen die grausamen Totschlagfallen einsetzen. Die Jagd mit Lebendfallen, bei der die Tiere am Ende mit Kopfschuss getötet werden, bleibt Jägern vorbehalten. PETA übt scharfe Kritik an der archaischen „Schwanzprämie“ und verweist auf tierfreundlichere und nachhaltigere Methoden zur Populationskontrolle und zur Vergrämung.

„Prämien für Körperteile von getöteten Tieren auszusetzen ist unzivilisiert und darf keine Vorgehensweise einer deutschen Behörde sein. Weil die Tiere durch die Fangmethoden oft auf sehr schmerzhafte Weise sterben, muss sich der Kreis Gütersloh und die Kommunen von der Aktion distanzieren, statt sie zu unterstützen“, so Nadja Michler, Fachreferentin für Wildtiere bei PETA. „Hinzu kommt, dass die EU-Liste der invasiven Arten ein zwingendes Töten der friedlichen, verspielten Tiere gar nicht vorschreibt – es wird explizit auch auf tierfreundliche Methoden verwiesen.“
 
Rechtliche Bewertung
Laut Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) stehen Nutrias und Bisams – wie alle wildlebenden Arten in freier Natur – unter allgemeinem Artenschutz. Sie dürfen folglich nicht ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden. Im vorliegenden Fall kommen mildere Mittel infrage, um die Ausbreitung der Tiere beziehungsweise eine weitere Vermehrung in Gütersloh zu verhindern, wie beispielsweise Sterilisationsmaßnahmen. Entsprechend ist eine Tötung nicht erforderlich und damit unverhältnismäßig. Darüber hinaus werden die Tiere als Verursacher von Uferschäden und als Bedrohung für die Flora an Ufern ausgemacht. Die Ursachen hierfür sind jedoch vielfältig; auch die Klimaveränderung oder die stärkere Agrarnutzung tragen zu Uferschäden bei. PETA weist zudem darauf hin, dass eine „Schwanzprämie“ zu einem regelrechten „Jagdtourismus“ führen könnte, bei dem jegliche Kontrollinstanz fehlt und die Tiere besonders grausam getötet werden könnten.
 
Hintergrundinformationen
Oft geraten Tiere nur mit der Pfote in sogenannte Totschlagfallen oder werden langsam zu Tode gequetscht. In Lebendfallen leiden Tiere stundenlang an Angst und Panik, verletzen sich bei dem Versuch zu fliehen schwer und werden am Ende mit einem Kopfschuss getötet. Zudem gelangen auch immer wieder geschützte Arten oder Katzen in Fallen.
Die Kooperationsvereinbarung zur Bestandsregulierung von Nutrias und Bisams im Kreis Gütersloh tritt am 1. August in Kraft. Erarbeitet wurde sie von Vertretern aller Kommunen des Kreises, verschiedenen Fachbehörden, der Landwirtschaft und der Kreisjägerschaft. Der Kreis Gütersloh beteiligt sich mit 50 Prozent der anfallenden Kosten bis maximal 20.000 Euro pro Jahr (Regulierungs- und Erfassungsprämie) an der Tötung der Tiere – dies entspricht 2.000 getöteten Tieren. Die restlichen 50 Prozent des erforderlichen Regulierungsfonds werden von den Kommunen erbracht. Die Prämien werden von Behörden, wie Landratsämtern und Forstverwaltungen, ausgelobt.
 
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Jagd-Hintergrundwissen
PETA.de/Fallenjagd
PETA.de/Totschlagfallen-Petition

Kontakt:
Carolin von Schmude, +49 711 860591-528, [email protected]
 

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