PETA zeigt 70 Bootswettfischer in Warnemünde an: Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

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Warnemünde / Stuttgart, 22. Januar 2018 – Sie zappeln am Haken, ringen nach Luft und kämpfen um ihr Leben – vergeblich: Laut Medienberichten wurden Mitte Januar etwa 80 Fische von den 74 Teilnehmern in 24 Booten am 6. Bootsangeltreffen in Warnemünde getötet. Alle Teilnehmer zahlten eine Startgebühr und die Fänger der schwersten Meeresforellen, Dorsche und Plattfische wurden im Anschluss mit Preisen geehrt. Laut der Tierrechtsorganisation PETA handelt es sich bei dieser Wettbewerbsveranstaltung um einen Verstoß gegen das Landesfischereigesetz sowie gegen Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes, demzufolge ein „vernünftiger" Grund für das Töten eines Wirbeltieres bestehen muss. Laut Kommentar zum Tierschutzgesetz muss der alleinige Grund des Angelns im Nahrungserwerb liegen. Daher hat PETA nun bei der Staatsanwaltschaft Rostock Anzeige gegen alle erwachsenen Teilnehmer erstattet. Auch laut Paragraph 12 des Landesfischereigesetzes in Mecklenburg-Vorpommern ist „die Durchführung von und Teilnahme an Wettfischveranstaltungen" verboten.
 
„Könnten Fische ihre Schmerzen durch laute Schreie ausdrücken, würde niemand mehr behaupten, Angeln sei eine Beschäftigung, die der Entspannung und Erholung dient“, so Dr. Tanja Breining, Fachreferentin für Fische und Meerestiere bei PETA.
 
Die Tierrechtsorganisation verweist in ihrer Anzeige auf die Verfügungen der Staatsanwaltschaft Münster vom 19. März.2014 (Az.: 540 Js 1433/13) und der Staatsanwaltschaft Würzburg vom 13. Juli 2015 (Az.: 612Js 12165/14), in denen ebenfalls ausdrücklich festgestellt wird, dass es sich beim Wettfischen um eine strafbare Handlung handelt – und zwar selbst dann, wenn der Fisch anschließend verzehrt wird.
 
Fische sind neugierige, fühlende Wirbeltiere mit individuellen Persönlichkeiten. Sie haben ein komplexes Sozialleben, kommunizieren auf vielfältige Weise und schließen Freundschaften. Neben internationalen wissenschaftlichen Studien, die bestätigen, dass Fische Schmerzen spüren, kommt auch das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, in seiner Stellungnahme für die Bundesregierung zu dem Schluss, dass „Fische zur Schmerzwahrnehmung fähig sind und entsprechend als sensible Lebewesen behandelt und geschützt werden sollten“ [1].
 
Die Tierrechtsorganisation verweist auch auf eine Aussage des Philosophieprofessors Markus Wild, der die Ansicht vertritt, dass Angeln grundsätzlich untersagt werden sollte, da es laut Tierschutzgesetz verboten ist, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen oder Leiden zuzufügen [2].
 
PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen, sie uns unterhalten, wir an ihnen experimentieren oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten.
 
[1] Stellungnahme des FLI zu den Veröffentlichungen von Rose et al. (2012) sowie Arlinghaus und Cyrus (2013) (Berichterstatter: Dr. Michael Marahrens, Dr. Inga Schwarzlose), 2013.
[2] http://www.swr.de/swr2/wissen/fische-empfinden-schmerzen/-/id=661224/did=19481312/nid=661224/1sd49il/.
 
Weitere Informationen
PETA.de/Fische-Schmerz-Neocortex
 
Kontakt:
Denis Schimmelpfennig, +49 711 860591-528, [email protected]
 

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