PETA zeigt Crailsheimer Fischerkönig an: Angelwettbewerb verstößt gegen das Tierschutzgesetz

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Crailsheim / Stuttgart, 23. Oktober 2014 – Sie zappeln am Haken, ringen nach Luft und kämpfen um ihr Leben – vergeblich: Zahlreiche Fische wurden im Juli beim Königsfischen des Angelsportvereins Crailsheim e.V. getötet. Medienberichten zufolge ging Jürgen B. in diesem Jahr als Gewinner hervor und erhielt die Königskette. Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. sieht in dieser Veranstaltung einen Verstoß gegen § 17 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes, denn die Tötung der Tiere erfolgte ohne einen gerechtfertigten Grund im Sinne des Gesetzes. Laut Kommentar zum Tierschutzgesetz muss der alleinige Grund des Angelns im Nahrungserwerb liegen. Vor diesem Hintergrund hat PETA nun bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Anzeige gegen alle 46 Teilnehmer erstattet.

„Könnten Fische ihre Schmerzen durch laute Schreie ausdrücken, würde niemand mehr behaupten, Angeln sei eine Beschäftigung, die der Entspannung und Erholung diene“, so Dr. Tanja Breining, Fachreferentin für Meerestiere bei PETA Deutschland e.V. „Das Töten von Fischen als ‚Freizeitbeschäftigung‘ oder als ‚Sportveranstaltung‘ zu klassifizieren, ist herzlos und ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.“

PETA verweist auf die Verfügung der StA Münster vom 19.03.2014 Az.: 540 Js 1433/13, in der ebenfalls ausdrücklich festgestellt wird, dass es sich beim Wettfischen um eine strafbare Handlung handelt – und zwar selbst dann, wenn der Fisch anschließend verzehrt wird. Gleiches gilt für die aktuelle Verfügung der Staatsanwaltschaft Verden (Aller) gegen die Verantwortlichen des Angelvereins Nienburg vom 09.09.2014. Dort wurde ein Verfahren wegen eines identischen Wettangelns gem. § 153 StPO gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt (Az.: NZS 932 Js 39226/14). Ebenso die Einstellungsverfügung der StA Hechingen vom 07.02.2014 nach § 153 StPO, die in Bezug auf den Fischereiverein Geislingen 1981 e.V. Wettangel-Veranstaltungen ausdrücklich als strafbar angesehen hat (Az.: 23 Js 4408/13).
Die Tierrechtsorganisation veranschaulicht das Leid der Tiere in der „Sport“-Fischerei mit folgendem Beispiel: „Stellen Sie sich vor, Sie greifen nach einem Apfel. Plötzlich wird Ihre Hand von einem Metallhaken durchbohrt. Mit Ihrem ganzen Körpergewicht an dieser einen Hand hängend werden Sie aus der Luft in eine für Sie fremde Atmosphäre gezogen, in der Sie nicht mehr atmen können.“ Genau diese Qual erleiden Fische beim Angeln. Es ist inzwischen erwiesen, dass die Tiere auch im Mundbereich Schmerzen empfinden.[1] PETA spricht sich generell gegen das Angeln und den Fischfang aus und klärt in der Kampagne „Rettet die Fische!" über das Leid der feinfühligen Flossentiere auf.

[1] Segner, 2013; Sneddon, 2011; Braithwaite, 2010 u. a

Weitere Informationen:
PETA.de/Fische
 
Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 – 860 591 529, [email protected]

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