PETA zeigt Mitglieder des Arctic Sea Teams bei Staatsanwaltschaft Flensburg an: Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

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Hamburg / Kappeln / Flensburg / Stuttgart, 26. Februar 2018 – Sie zappeln am Haken, ringen nach Luft und kämpfen um ihr Leben – vergeblich: Dem Blog des Arctic Sea Teams mit Sitz in Hamburg zufolge nehmen einige Mitglieder regelmäßig an Wettfischveranstaltungen an der Ostsee teil. Nachdem ein Angler PETA auf das Team aufmerksam machte, erstattete die Tierrechtsorganisation vergangene Woche Strafanzeige gegen Freddy S. und alle erwachsenen Teilnehmer des „Brandungsvergleichsangelns“ im Oktober am Strand von Weidefeld und des „Schleiangelns“ am Campingplatz Olpenitz im Sommer 2017. Der Tierrechtsorganisation zufolge handelt es sich bei diesen Wettbewerbsveranstaltungen um einen Verstoß gegen § 39 Abs. 1 Nr. 1 des Landesfischereigesetzes Schleswig-Holstein sowie gegen § 17 des Tierschutzgesetzes, dem zufolge ein „vernünftiger" Grund für das Töten eines Wirbeltieres vorliegen muss. Laut Kommentar zum Tierschutzgesetz muss der alleinige Grund des Angelns im Nahrungserwerb liegen.
 
„Könnten Fische ihre Schmerzen durch laute Schreie ausdrücken, würde niemand mehr behaupten, Angeln sei eine Beschäftigung, die der Entspannung und Erholung dient“, so Dr. Tanja Breining, Fachreferentin für Fische und Meerestiere bei PETA.

Die Tierrechtsorganisation verweist in ihrer Anzeige auf die Verfügungen der Staatsanwaltschaft Münster vom 19. März 2014 (Az.: 540 Js 1433/13) und der Staatsanwaltschaft Würzburg vom 13. Juli 2015 (Az.: 612Js 12165/14), in denen ebenfalls ausdrücklich festgestellt wird, dass es sich beim Wettfischen um eine strafbare Handlung handelt – und zwar selbst dann, wenn der Fisch anschließend verzehrt wird.

Fische sind neugierige, fühlende Wirbeltiere mit individuellen Persönlichkeiten. Sie haben ein komplexes Sozialleben, kommunizieren auf vielfältige Weise und schließen Freundschaften. Neben internationalen wissenschaftlichen Studien, die bestätigen, dass Fische Schmerzen spüren, kommt auch das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, in seiner Stellungnahme für die Bundesregierung zu dem Schluss, dass „Fische zur Schmerzwahrnehmung fähig sind und entsprechend als sensible Lebewesen behandelt und geschützt werden sollten“ [1].

Die Tierrechtsorganisation verweist auch auf eine Aussage des Philosophieprofessors Markus Wild, der die Ansicht vertritt, dass Angeln grundsätzlich untersagt werden sollte, da es laut Tierschutzgesetz verboten ist, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen oder Leiden zuzufügen [2].
 
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten, wir an ihnen experimentieren oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten.
 
[1] Stellungnahme des FLI zu den Veröffentlichungen von Rose et al. (2012) sowie Arlinghaus und Cyrus (2013) (Berichterstatter: Dr. Michael Marahrens, Dr. Inga Schwarzlose), 2013.
[2] http://www.swr.de/swr2/wissen/fische-empfinden-schmerzen/-/id=661224/did=19481312/nid=661224/1sd49il/.
 
Weitere Informationen
PETA.de/Fische-Schmerz-Neocortex
 
Kontakt:
Denis Schimmelpfennig, +49 711 860591-528, [email protected]
 

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