PETA zeigt Pokalangler in Eberstedt an – Staatsanwaltschaft bestätigt: Wettangeln verstößt gegen Tierschutzgesetz

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Eberstedt / Erfurt / Stuttgart, 30. Januar 2019 – Wettangeln in Eberstedt war tierschutzwidrig: Im April 2018 wurden bei einem Anglerwettkampf auf dem Gelände der Historischen Mühle in Eberstedt vor allem große und schwere Fische gejagt und getötet. Da die Wettbewerbsveranstaltung PETAs Ansicht nach tierschutz- und gesetzeswidrig war, erstattete die Tierrechtsorganisation Anzeige gegen die Organisatoren und alle erwachsenen Teilnehmer. Nun bestätigte die Staatsanwaltschaft Erfurt, dass die Tiere ohne laut Tierschutzgesetz erforderlichen „vernünftigen Grund“ getötet wurden und es sich somit um eine Straftat handelte.
 
„Wir freuen uns sehr über den Bescheid der Staatsanwaltschaft, denn empfindsame Fische aus ‚Spaß‘ zu fangen und zu töten, ist kein Kavaliersdelikt. Das Angeln muss künftig bereits im Vorfeld verboten werden“, so Dr. Tanja Breining, Fachreferentin für Fische und Meerestiere bei PETA. „Könnten Fische ihre Schmerzen durch laute Schreie ausdrücken, würde niemand mehr behaupten, Angeln sei eine erholsame oder spaßige Beschäftigung.“
 
PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Tierrechtsorganisation wies in ihrer Anzeige darauf hin, dass das „Wettfischen und fischereiliche Veranstaltungen mit Wettbewerbscharakter“ laut Paragraf 35 Absatz 5 des Landesfischereigesetzes verboten sind. In ihrer Verfügung vom 14.01.2019 (Az.: 523 Js 14874/18) weist die die Staatsanwaltschaft Erfurt darauf hin, dass der spätere Verzehr zwar ein „anerkannter Grund“ gemäß Tierschutzgesetz sein kann, bei der Veranstaltung im April 2018 in Eberstedt jedoch der Wettbewerbsgedanke im Vordergrund stand: „Dies war vorliegend der Fall, da der ‚dickste Fisch‘ aus dem Mühlenteich in zwei Wettbewerbsklassen prämiert wurde und diese Tatsache allen Beteiligten von vornherein […] bewusst war. Die Verleihung von Preisen als Belohnung für die große Anzahl bzw. – wie vorliegend – das hohe Gewicht von gefangenen Fischen in einer vorgegebenen Zeit macht daher den Fischfang als solchen zu einem Fangen und Töten ohne vernünftigen Grund.“
 
PETA weist darauf hin, dass neben Erfurt auch in Verfügungen der Staatsanwaltschaften Regensburg vom 21. März 2018 (Az. 103 Js 4867/18), Würzburg vom 13. Juli 2015 (Az.: 612Js 12165/14), Münster vom 19. März 2014 (Az.: 540 Js 1433/13) und weiterer fünf Staatsanwaltschaften ausdrücklich festgestellt wird, dass es sich beim Wettfischen um eine strafbare Handlung handelt – und zwar selbst dann, wenn der Fisch anschließend verzehrt wird.
 
Fische können hören, sehen, fühlen, riechen, schmecken. Sie empfinden Emotionen und Schmerzen [1, 2]. Die Tiere sind sehr neugierig und einige Arten benutzen Werkzeuge. Manche von ihnen lauschen, um an Informationen zu gelangen [3]. Fische kümmern sich um ihre Freunde, singen im Chor [4] und erkennen sich genau wie Menschen, Menschenaffen, Elstern, Elefanten und Delfine im Spiegel – sie sind sich ihrer selbst bewusst [5].
 
[1] Reddon, A. R. / O’Connor, C. M. / Marsh-Rollo, S. E. / Balshine, S. (2012): Effects of isotocin on social responses in a cooperatively breeding fish. In: Animal Behaviour. S. 753-760. Online abrufbar unter: https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0003347212003296. (28.01.2019).
[2] Jabr, F. (2018): It’s Official: Fish Feel Pain. In: Hakai Magazine. Online abrufbar unter: https://www.smithsonianmag.com/science-nature/fish-feel-pain-180967764/. (28.01.2019).
[3] Choi, C. Q. (2006): Fish Eavesdrop to Avoid Becoming Dinner. Online abrufbar unter: https://www.livescience.com/4294-fish-eavesdrop-avoid-dinner.html. (28.01.2019).
[4] Fishes singing in chorus recorded. Online abrufbar unter: https://www.youtube.com/watch?v=1Be4qVpndPA. (28.01.2019).
[5] Kohda, M. / Takashi, H. / Takeyama, T. / Awata, S. / Tanaka, H. / Asai, J. / Jordan, A. (2018): Cleaner wrasse pass the mark test. What are the implications for consciousness and self-awareness testing in animals? Online abrufbar unter: https://www.biorxiv.org/content/10.1101/397067v1. (28.01.2019).
 
Weitere Informationen:
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Carolin von Schmude, +49 711 860591-528, [email protected]

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