Pferde im Landkreis Harburg misshandelt – PETA setzt 1.000 Euro Belohnung für Hinweise aus

PETA Logo

Harburg / Stuttgart, 12. Dezember 2014 – Fahndung nach Pferderipper: Seit Mitte Oktober wurden im Umkreis von Tostedt und Otter mehrere Pferde von einem bislang unbekannten Täter zum Teil schwer verletzt. Der jüngste Fall ereignete sich in der Nacht auf vergangenen Sonntag, als einer Stute auf einer Weide in Otter erhebliche Verletzungen zugefügt wurden. Wie der ermittelnde Zentrale Kriminaldienst der Polizeiinspektion Harburg berichtet, begann die Tatserie mit der Misshandlung zweier Pferde, die auf abgelegenen Weiden standen. Sie wurden von dem Tierquäler mit einem Gegenstand geschlagen. Im Laufe der Ermittlungen gingen bei den Beamten sechs weitere Meldungen ein – alle Tiere wurden im Genitalbereich verletzt. Die Ermittler gehen davon aus, dass es sich bei allen Fällen um ein- und denselben Täter handelt. Die Polizei bittet eindringlich darum, verdächtige Beobachtungen in der Nähe von Pferdeweiden unverzüglich zu melden. Um die Suche nach dem Tierquäler zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Täters führen. Pferdehalter sollten Veränderungen an ihren Tieren, Weiden oder Stallungen sehr sensibel beobachten und im Zweifelsfall sofort die Polizei informieren. Hinweise zu verdächtigen Personen, Fahrzeugen oder sonstigen Beobachtungen nimmt der Zentrale Kriminaldienst unter der Telefonnummer 04181 – 28 50 entgegen. Aktuelle verdächtige Beobachtungen in der Nähe von Pferdeweiden sollten unverzüglich über die Notrufnummer 110 weitergegeben werden. Zeugen, die Informationen beisteuern können, haben auch die Möglichkeit sich telefonisch unter 01520 – 73 733 41 oder per E-Mail an PETA zu wenden – auch anonym.

„Bitte helfen Sie mit, diese Taten aufzuklären“, appelliert Judith Pein im Namen von PETA Deutschland e.V. „Sadistische Täter belassen es häufig nicht bei Tierquälerei und vergehen sich später unter Umständen auch an Menschen. Insbesondere Taten mit möglichem sexuellem Hintergrund dürfen in diesem Zusammenhang nicht verharmlost werden. Pferdehalter und Tierfreunde in der Gegend sollten unbedingt verstärkt achtsam sein und ihre Tiere bestmöglich vor einer ähnlichen Misshandlung schützen.“

PETA weist darauf hin, dass aus sadistischen Aggressionen gegenüber Tieren auch schnell Gewalt gegen Menschen werden kann. Insbesondere Taten, die von sogenannten „Pferderippern“ begangen werden, gelten als Indikator für eine mögliche Vorstufe schwerer Sexual- oder Gewaltdelikte. Zahlreiche Mörder vergingen sich zunächst an Tieren, bevor ihnen Menschen zum Opfer fielen. So ließ der als „Rhein-Ruhr-Ripper“ bekannte Serienmörder Frank Gust seine perversen Fantasien zunächst an Pferden, Schafen und Rindern aus, bevor er vier Frauen auf exakt dieselbe Weise tötete wie zuvor die Tiere. Bereits in den 1990er Jahren erschütterte eine Serie von „Pferderipper“-Taten die Republik: Damals wurden über 100 Pferde, vorzugsweise in Niedersachsen, gepeinigt.

Die Tierrechtsorganisation rät Pferdehaltern daher zur besonderen Aufmerksamkeit, wenn ein „Pferderipper“ umgeht. Die Tiere sollten – sofern möglich – nachts nicht auf der Koppel stehen, sondern in einer sicheren, bestenfalls mit Videokameras ausgestatteten Stallung untergebracht werden. Alle Zugänge sollten gesichert und abgesperrt sein. Zudem werden die Kontrollgänge nach Möglichkeit zu unregelmäßigen Zeiten durchgeführt. Aus Sicherheitsgründen ist es dabei ratsam, die Kontrollgänge mit mindestens zwei Personen auszuführen, die zudem Mobiltelefone mit sich tragen sollten. Verdächtig erscheinende Personen in der Umgebung sollten unbedingt der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden, ebenso wie Personen, die bereits in der Vergangenheit durch ihr Verhalten aufgefallen sind.

Fälle von Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierquälerei
PETA.de/ZeugeVonGrausamkeit
PETA.de/Staatsanwalt

Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 – 860 591 529, [email protected]
 

Kontakt

Kontakt
Kopieren