Pferde in Wiesbaden verletzt – PETA setzt 1.000 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Wiesbaden / Gerlingen, 24. April 2013 – Treibt in Wiesbaden ein Pferderipper sein Unwesen? In den vergangenen Wochen wurden mehrere Stuten in den Ortsteilen Kloppenheim und Adamstal verletzt. Die Tiere erlitten dabei Schnittverletzungen im Genitalbereich. Die Polizei schließt nicht aus, dass die Fälle in Zusammenhang stehen. Um die Behörden bei ihren Ermittlungen zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Täters oder der Täter führen. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können, wenden sich bitte telefonisch unter 0152 37325400 oder per E-Mail an PETA oder direkt an das zuständige Polizeirevier.

„Helfen Sie mit, diese Tat aufzuklären“, appelliert Kathrin Eva Schmid, Kampagnenleiterin für Missstandsmeldungen bei PETA. „Täter mit derartigen Neigungen belassen es nicht beim Verbrechen am Tier und vergehen sich später häufig auch an Mitmenschen. Insbesondere Taten mit möglichem sexuellen Hintergrund dürfen in diesem Zusammenhang nicht verharmlost werden. Pferdehalter und Tierfreunde in der Gegend sollten unbedingt verstärkt achtsam sein und ihre Tiere bestmöglichst vor einer ähnlichen Misshandlung schützen.“

PETA macht darauf aufmerksam, dass sich zahlreiche Mörder zunächst an Tieren vergingen, bevor Menschen ihre Opfer wurden. So ließ der als „Rhein-Ruhr-Ripper“ bekannte Serienmörder Frank Gust seine perversen Fantasien an Pferden, Schafen und Rindern aus, bis er vier Frauen auf exakt dieselbe Weise tötete wie zuvor die Tiere. Norddeutschland wurde bereits in den 90er Jahren durch eine Serie von Pferderippertaten erschüttert: Damals fielen den Tätern, die vorzugsweise in Niedersachsen ihr Unwesen trieben, über 100 Pferde zum Opfer.

Fälle von grausamer Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen.

Tierquälerei ist nach §17 des deutschen Tierschutzgesetzes eine Straftat und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Haustiere
PETA.de/Staatsanwalt

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

 

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