Planebruch-Cammer: Tierquäler feuern elf Kugeln auf Katze ab

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Planebruch-Cammer / Gerlingen, 9. November 2012 – Unbekannte Tierquäler haben im brandenburgischen Planebruch-Cammer mit einem Luftgewehr auf eine Katze geschossen. Das sechs Monate alte Tier, das insgesamt elf Mal getroffen wurde, trug Verletzungen am Unterarm, Brustkorb und Oberschenkel davon. Weitere Projektile zerstörten das rechte Auge. Ob das Kätzchen überleben wird, ist ungewiss. Denn nicht alle Projektile konnten entfernt werden, was zu Entzündungen führen kann. Die Polizei geht davon aus, dass die Katze bei der Tat eingesperrt war. Hätte sie ein Jäger angeschossen, wäre sie nach dem ersten Schuss weggelaufen. Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. setzt nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Täters oder der Täter führen. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können, wenden sich bitte telefonisch unter 0152 37325400 oder per E-Mail an PETA oder direkt an das zuständige Polizeirevier in Nordhorn.

„Helfen Sie bitte mit, diese sadistische Tat aufzuklären“, so Kathrin Eva Schmid, Recherche-Koordinatorin bei PETA. „Kaltblütigen Handlungen gegenüber Tieren liegen oft schwerwiegende psychologische Störungen der Täter zugrunde. Möglicherweise schrecken diese auch vor Gewalt an Menschen nicht zurück.“

Fälle von grausamer Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus an der Universität Saarland dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“

Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei auf, die als Information für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter dient.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach §17 Tierschutzgesetz und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Haustiere
PETA.de/Whistleblower

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

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