Ponys in Beckdorf und Apensen vergiftet – PETA setzt 1.000 Euro Belohnung für Hinweise aus

PETA Logo

Beckdorf / Apensen / Stuttgart, 7. Oktober 2015 – Fahndung nach Tierquäler im Landkreis Stade: Einer Polizeimeldung zufolge vergiftete ein unbekannter Täter am Morgen des 22. September ein weißes Shetlandpony in der Straße "Alter Schulsteig“ in Apensen mit einer unbekannten Substanz – das Pferd starb kurze Zeit nach dem Vorfall. Bereits am 15. Juli wurden in Beckdorf auf einer Weide in der Straße "Vor dem Dorfe" zwei Welsh-Ponys tot aufgefunden. Auch sie wurden mit einer bisher unbekannten, schnell wirkenden Substanz vergiftet. Die Polizei geht davon aus, dass zwischen den beiden Fällen eine Verbindung bestehen könnte und sucht nun Zeugen, die verdächtige Personen in der Nähe der beiden Tatorte zu den angegebenen Tatzeiten gesehen haben. Sachdienliche Hinweise nimmt das Polizeikommissariat Buxtehude unter der Telefonnummer 04161 647115 entgegen. Um die Suche nach dem Täter zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Tierquälers führen. Zeugen, die Informationen beisteuern können, haben ebenso die Möglichkeit, sich telefonisch unter 01520 7373341 oder per E-Mail an PETA zu wenden – auch anonym.
 
„Bitte helfen Sie mit, diese grausamen Taten aufzuklären“, so Judith Pein im Namen von PETA Deutschland e.V. „Tiere müssen vor derartigen Übergriffen geschützt werden. Kaltblütigen Handlungen gegenüber Tieren liegen oft schwerwiegende psychologische Störungen der Täter zugrunde. Möglicherweise schrecken der oder die Täter auch vor Gewalt an Menschen nicht zurück.“

Fälle von Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“

Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei  auf, die als Informationsquelle für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter dient.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Kontakt:
Judith Stich, +49 (0)30 6832666-04

Kontakt

Kontakt
Kopieren