Präparierte Köder in Naila – PETA setzt 500 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Naila (Landkreis Hof) / Gerlingen, 4. Februar 2013 – Die Angst geht um bei Hundehaltern im oberfränkischen Städtchen Naila: Unbekannte Tierquäler haben in der vergangenen Woche mit Rasierklingen präparierte Köder gezielt in Gärten von Hundehaltern ausgelegt, die bereits mehreren Tieren zum Verhängnis wurden. Ein Hund musste inzwischen eingeschläfert werden. Um die Behörden bei ihren Ermittlungen zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Täters oder der Täter führen. Zeugen, die Informationen beisteuern können, wenden sich bitte telefonisch unter 0152 37325400 oder per E-Mail an PETA oder direkt an das zuständige Polizeirevier. Weiterhin fordert PETA die Einführung eines Meldesystems für derartige Anschläge auf Hunde.

„Die Täter müssen schnellstmöglich gefasst werden, damit Hundehalter ihre Vierbeiner unbeschwert in ihren Gärten toben lassen können“, sagt Charlotte Köhler, Kampagnenleiterin bei PETA. „Die präparierten Köder können auch andere Tiere oder sogar Kinder in Gefahr bringen.“

PETA appelliert an betroffene Halter, präparierte Köder in Gärten bei der Polizei zu melden und Anzeige zu erstatten. Weiterhin fordert PETA die Einführung eines Meldesystems für Anschläge dieser Art, ebenso für Giftköder. Durch eine Meldepflicht können Anschläge gegen Hunde zentral registriert und die Bevölkerung kann über Köderwarnungen und Gefahrenschwerpunkte informiert werden. Zugleich wird durch die Dokumentation der Fälle deutlich, wie häufig Tiere Opfer von Missbrauch werden.

Fälle von grausamer Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus an der Universität Saarland dazu: „Geschätzte 80-90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“

Tierquälerei ist eine Straftat nach §17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Haustiere
PETA.de/Staatsanwalt

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

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