Rain: Zwei Hunde ausgesetzt – PETA bietet 500 Euro Belohnung für Hinweise

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Rain / Stuttgart, 9. Juli 2019 – Tierquäler gesucht: Medienberichten zufolge fanden Passanten am Sonntag zwei ausgesetzte Hunde in Rain. Die Polizei wurde gegen 12 Uhr wegen eines abgemagerten, angebundenen Hundes im Neuhofweg alarmiert. Der verängstigte Vierbeiner wurde mithilfe einer Veterinärin ins Tierheim gebracht. Dort stellte sich heraus, dass am Morgen bereits ein ebenfalls nicht gechipter Hund in der Donauwörther Straße entdeckt wurde. Das eine Tier ist männlich, circa 50 Zentimeter groß und etwa sechs Monate alt. Es hat braun meliertes Fell und hatte ein pinkfarbenes Halsband um. Bei dem anderen Hund handelt es sich um einen weiblichen Schnauzer-Mix. Die grau-schwarze Hündin ist etwa 25 Zentimeter groß und circa fünf Jahre alt. Sie hatte ein orangefarbenes Halsband um. Beide Hunde waren mit einer grau-schwarzen Leine mit Pfoten darauf angebunden. Die Polizei geht davon aus, dass die beiden Mixe ausgesetzt wurden und ermittelt wegen eines Verstoßes nach dem Tierschutzgesetz. Hinweise auf den ehemaligen Halter erbittet die Behörde unter der Telefonnummer 09090-70070.
 
PETA setzt Belohnung aus
Um die Suche nach dem Tierquäler zu unterstützen, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise, die zu seiner Verurteilung führen, aus. Zeugen werden gebeten, sich an die Polizei zu wenden und können sich ebenfalls telefonisch unter 01520-7373341 oder per E-Mail bei der Tierschutzorganisation melden – auch anonym.
 
„Bitte helfen Sie mit, diese herzlose Tat aufzuklären“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Der Hundehalter hätte genug Verantwortungsbewusstsein zeigen und ein Tierheim oder einen Tierschutzverein um Hilfe bitten müssen. Die Vierbeiner einfach auszusetzen und einem ungewissen Schicksal zu überlassen, ist tierschutzwidrig und muss bestraft werden.“
 
PETA weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und ebenso den Straftatbestand der Tierquälerei nach Paragraf 17 des Gesetzes erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das Tierschutzgesetz greift auch, wenn Halter die Tiere nicht artgerecht unterbringen und versorgen oder notwendige Hilfeleistung unterlassen.
 
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.
 
     
Symbolbilder: Ausgesetzt zu werden, bedeutet für die Tiere seelisches Leid. / © PETA
 
Die druckfähigen Motive stehen hier zum Download zur Verfügung.
 
Weitere Informationen:
PETA50plus.de/ausgesetzten-Hund-gefunden-was-nun
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Whistleblower
PETA.de/Themen/Tierheim
PETA50plus.de/Verreisen-mit-Hund/
 
Kontakt:
Lisa Kienzle, +49 711 860591-536, [email protected]

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