Rasierklingen-Köder in Starnberg ausgelegt: Täter droht mit weiteren Anschlägen – PETA bietet 1.000 Euro Belohnung für Hinweise

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Starnberg / Stuttgart, 10. Oktober 2017 – Suche nach Tierquäler: Medienberichten zufolge aß ein Hund vor wenigen Tagen auf einem Spaziergang beim Erholungsgelände in Percha eine mit einer Rasierklinge und einer Nadel gespickte Wurst. Er überlebte nur durch eine Notoperation. Bereits am 1. Oktober ereignete sich ein ähnlicher Fall in der Nähe des Kraillinger Gewerbegebietes im Kreuzlinger Forst. Hier konnte ein Hundehalter einem Zwergschnauzer gerade noch ein präpariertes Wurststück aus dem Mund ziehen und erstattete Anzeige. Die Starnberger Polizei erhielt zudem ein Bekennerschreiben von dem unbekannten Täter, der darin eine Anleinpflicht für Hunde im gesamten Landkreis fordert und mit weiteren Anschlägen droht. Die Behörde ermittelt und warnt Hundebesitzer vor den Ködern. Verdächtige Wahrnehmungen sollen sofort gemeldet werden. Um die Suche nach dem Tierquäler zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zu seiner Ergreifung führen. Zeugen wenden sich an die Polizei und können sich telefonisch unter 01520 7373341 oder per E-Mail bei PETA melden – auch anonym. Die Polizei geht davon aus, dass es sich in Percha und im Kreuzlinger Forst um denselben Täter handelt. Möglicherweise war es auch dieser Unbekannte, der bereits vor vier Jahren präparierte Köder auf Spazierwegen zwischen Tutzing und Krailling ausgelegt hatte.
 
„Der Täter muss schnellstmöglich gefasst werden, damit Vierbeiner in Starnberg wieder sorglos spazieren geführt werden können“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Der Täter muss sich außerdem darüber im Klaren sein, dass präparierte Köder nicht nur für Hunde, Katzen und freilebende Tiere, sondern auch besonders für Kinder lebensbedrohlich sein können.“

Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter dient.

 
PETAs Tipps für Erste-Hilfe-Maßnahmen: Besteht der Verdacht, dass ein Tier einen mit gefährlichen Gegenständen oder Gift gespickten Köder gegessen hat, muss umgehend ein Tierarzt aufgesucht werden. Es besteht Lebensgefahr – das Tier kann an inneren Verletzungen qualvoll sterben. Bei Vergiftungserscheinungen wie Erbrechen, Durchfall, starker Unruhe oder Apathie, einer gelblichen Verfärbung der Schleimhäute, blassem Zahnfleisch, großen Pupillen, Atembeschwerden oder Krämpfen muss ebenfalls umgehend der Tierarzt aufgesucht werden – denn Gift wirkt schnell. Der Hund sollte beruhigt und angeleint werden. Ein Maulkorb oder eine Maulschlinge darf nicht angelegt werden, da Erstickungsgefahr bei Erbrechen droht. Ist das Tier bereits bewusstlos, sollte es in die stabile Seitenlage gebracht und die Atemwege freigehalten werden. Für eine schnelle Diagnose ist es sinnvoll, eine Probe des Köders oder des Erbrochenen mit zum Tierarzt zu nehmen.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Giftkoeder
PETA.de/Tierquälerei
PETA.de/ZeugeVonGrausamkeit
PETA.de/Staatsanwalt

Das Video zur ersten Hilfe beim Hund:
PETA.de/Erste-Hilfe-für-den-Hund

Kontakt:
Denis Schimmelpfennig, +49 711 860591-528, [email protected]
 

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