Rostock: Hund stranguliert – PETA setzt 1.000 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Rostock / Gerlingen, 27. November 2013 – Schockierender Fund in Rostock: Spaziergänger haben am vergangenen Freitag einen mutmaßlich strangulierten Hund gefunden, der mit einer blauen Wäscheleine so an einem Baum im Gehlsdorfer Wald aufgehängt war, dass seine Hinterpfoten gerade noch den Boden berührten. Der schwarz-graue Pudel oder Pudelmischling war schon mehrere Wochen tot. Die Polizei Rostock hat die Ermittlungen unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz aufgenommen und sucht nach dem oder den unbekannten Tierquäler(n) sowie dem Hundehalter. Eine Obduktion soll zeigen, ob das Tier eventuell einen Mikrochip trägt, anhand dessen der Halter identifiziert werden kann. Um die Ermittlungen der Polizei zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Täters oder der Täter führen. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können, wenden sich bitte per E-Mail oder telefonisch unter 01520 / 73 733 41 an PETA oder direkt an den Kriminaldauerdienst Rostock unter der Telefonnummer 0381 / 652 62 24.

„Bitte helfen Sie mit, diese abscheuliche Tierquälerei aufzuklären“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Tiere müssen vor derartigen Übergriffen geschützt werden. Kaltblütigen Handlungen gegenüber Tieren liegen oft schwerwiegende psychologische Störungen der Täter zugrunde. Möglicherweise schrecken der oder die Täter auch vor Gewalt an Menschen nicht zurück.“

Fälle von Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus an der Universität des Saarlandes dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“

Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter dient.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um die Bevölkerung zu sensibilisieren und bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Haustiere
PETA.de/Whistleblower

Kontakt:
Anneli Ick, +49 (0) 7156 17828-27, [email protected]

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