Schließung der Nerzfarm in Hörstel: PETA begrüßt Profitabschöpfung nach illegalem Betrieb

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Hörstel / Gerlingen, 30. November 2012 – Die illegale Nerzfarm in Hörstel wird Ende 2012 schließen. Zuvor einigten sich der Kreis Steinfurt mit dem Betreiber Peter Wijnands auf einen Vergleich. Nach Aussagen des Kreisveterinärs Dr. Christoph Brundiers müsse die Hälfte des von der Nerzfarm in diesem Jahr erzielten Profits an die Biologische Station des Kreises gezahlt werden. Erst danach soll es zur Einstellung des Bußgeldverfahrens gegen die Nerzfarm kommen. Das Verfahren wurde eingeleitet, nachdem die Tiere trotz der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) in zu kleinen Käfigen gehalten wurden. PETA Deutschland e.V. begrüßt die geplante Profitabschöpfung. Die Tierrechtsorganisation hatte im Vorfeld Landrat Thomas Kubendorff sowie die politischen Kreisverbände dazu aufgefordert, sich für diesen Schritt einzusetzen.

„Die Schließung und die Profitabschöpfung sind klare Erfolge für die Tierrechte“, so Frank Schmidt, Kampagnenleiter bei PETA. „Jetzt müssen auch die restlichen elf illegalen Nerzfarmen in Deutschland von den Kreisen und Gerichten stillgelegt werden.“

Nach der Schließung seiner Nerzfarm in Hörstel beabsichtigt Peter Wijnands einen Weiterbetrieb in den Niederlanden. Ein dort ansässiges PETA-Büro wird die Tierquälerei jedoch im Auge behalten. Derzeit wird in den Niederlanden, Irland und Finnland ein Verbot von Nerzfarmen debattiert. Das niederländische Parlament stimmte bereits 2009 für ein Verbot, das aktuell ab 2024 in Kraft treten wird. Diesem Gesetzesentwurf muss nur noch der Senat zustimmen.

Der Bundesrat hat sich im vergangenen Juli für ein grundsätzliches Verbot der Haltung von Tieren auf Pelzfarmen ausgesprochen. Dabei argumentierte der Agrarausschuss des Bundesrats: „Es besteht kein vernünftiger Grund, Pelztiere zur Pelzgewinnung zu halten und zu töten.“

Nach knapp 15 Jahren Beratungszeit hat die Bundesregierung 2006 erstmals Haltungsvorgaben für Tiere auf Pelzfarmen beschlossen. Fünf Jahren nach der Übergangsfrist ist am 11. Dezember 2011 die dritte Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Kraft getreten. Nerzkäfige dürfen seitdem nicht mehr übereinander gestapelt werden und jedem Nerz muss bei einer Mindestgrundfläche von drei Quadratmetern eine Grundfläche von mindestens einem Quadratmeter zur Verfügung gestellt werden.

In einer interaktiven Deutschlandkarte hat PETA Informationen zu den illegalen Nerzfarmen zusammengetragen.

 


Eingepfercht und zum Tod verurteilt: Nerze in Hörstel / © Die Tierfreunde Das Bild ist auf Anfrage auch in druckfähiger Auflösung erhältlich.

 

Weitere Informationen:
PETA.de/Illegalepelzfarmen
Pelzfarm.info

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

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