Schönefeld: Totes Meerschweinchen neben Transportbox gefunden – PETA bietet 500 Euro Belohnung für H

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Schönefeld / Stuttgart, 2. Februar 2016 – Ausgesetzt und qualvoll gestorben? Vergangenen Sonntag entdeckte ein Passant am Selchower Weg (L75) im Landschaftsschutzgebiet Torfbusch in Schönefeld ein totes Meerschweinchen, das etwa 10 Meter neben einer offenen Transportbox mit ausgeschütteter Streu lag. Möglicherweise lebte das Tier noch, als es dort ausgesetzt wurde. Um die Tat aufzuklären und den mutmaßlichen Tierquäler zu finden, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Informationen aus, die zur Ermittlung und Überführung des ehemaligen Halters führen. PETA bittet unter der Telefonnummer 01520 7373341 oder per E-Mail um sachdienliche Zeugenhinweise.
 
„Wenn das Meerschweinchen ausgesetzt wurde und qualvoll gestorben ist, muss der Täter dafür zur Rechenschaft gezogen werden“, so Judith Pein im Namen von PETA Deutschland e.V. „Möglicherweise war das Meerschweinchen ein unliebsam gewordenes Weihnachtsgeschenk. Tierhalter müssen sich jedoch vor der Aufnahme eines Vierbeiners in ihr Zuhause darüber im Klaren sein, dass die Pflege von Tieren Zeit benötigt und dass Kosten für Nahrung, Einstreu sowie die medizinische Versorgung auf sie zukommen. Immer wieder werden Tiere rücksichtslos ‚entsorgt‘, wenn die Halter beispielsweise die Tierarztkosten nicht bezahlen können oder wenn sie die Lust an der Versorgung der Tiere verloren haben.“
 
Leider entscheiden sich viele Menschen gedankenlos für die Aufnahme tierischer Mitbewohner – ohne die damit einhergehende Verantwortung richtig einzuschätzen. Insbesondere Meerschweinchen, Hamster und Kaninchen und werden oft als pflegeleichte, anspruchslose Tiere und „Spielgefährten“ für Kinder angeschafft – für die kleinen Tiere eine folgenschwere Fehleinschätzung. Handelsübliche Käfige sind in der Regel zu klein – ein tiergerechtes Leben ist für die bewegungsfreudigen Tiere in diesen nicht möglich.
 
Die Tierrechtsorganisation macht darauf aufmerksam, dass das Aussetzen von Tieren laut § 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz erfüllt. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Dieselben Gesetze greifen auch für die nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung von Tieren sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung.
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.
 

Bild 1: Das tot aufgefundene Meerschweinchen in Schönefeld / © PETA
Bild 2: Die Transportbox des Meerschweinchens / © PETA
Die druckfähigen Fotos finden Sie hier und hier zum Download.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Tierquälerei
PETA.de/ZeugeVonGrausamkeit
PETA.de/Heimtierschutzgesetz
PETA.de/TiereSindKeineWeihnachtsgeschenke

Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 860591-529, [email protected]
 

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