Staatsanwaltschaft Bochum ermittelt nach Strafanzeige von PETA gegen „Freunde der Ruhrgebietsflüge e.V.“ – Verein schickte an nur einem Tag mehr als 5.000 Tauben in den Tod

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Bochum / Stuttgart, 12. Oktober 2018 – Trotz angekündigter schwerer Regenfälle, lokaler Gewitterwarnungen und Sturmböen mussten am 21. Juli bei einem Taubenauflass im österreichischen Wels 9.353 Tauben die Strecke von teilweise mehr als 640 Kilometern bis zu ihren Heimatschlägen im Ruhrgebiet zurücklegen – über die Hälfte der Tiere kam jedoch nicht am Ziel an. Wegen vorsätzlicher Tierquälerei erstattete die Tierrechtsorganisation PETA Anzeige gegen die Beteiligten, darunter auch der erste Vorsitzende des organisierenden und durchführenden Vereins „Freunde der Ruhrgebietsflüge e. V.“, Hans Ohloff. Zu den Hauptangezeigten gehören zudem Josef Rott, Peter Horn, Manfred Wöhrmann und Thomas Bolz, die entschieden hatten, den Flug starten zu lassen. Die Staatsanwaltschaft Bochum ermittelt nun gegen den Verein aus dem Ruhrgebiet.
 
„Die Verantwortlichen haben billigend in Kauf genommen, dass sehr viele Tauben sterben – ein derart brutaler Fall von Tierquälerei muss strafrechtliche Konsequenzen haben“, so Dr. Christian Arleth, Rechtsanwalt bei PETA. „Vögel wegen eines möglichen Preises und aus Prestigegründen zu missbrauchen, passt nicht in eine moderne Gesellschaft. Taubenwettflüge müssen verboten werden.“
 
Bei Wettflügen wie diesem sterben viele Vögel an Flüssigkeitsmangel, Hunger, Erschöpfung oder Verletzungen. Da bei diesem Wettbewerb bereits der Preis für Platz 4.001 nicht mehr vergeben werden konnte, kehrten mindestens 5.353 Tiere der insgesamt 544 Züchter nicht zurück. Damit war die Verlustquote bei diesem Einzelflug etwa so hoch wie die durchschnittliche Verlustquote während einer gesamten Flugsaison von Mai bis September.
 
Vorsätzliche Tierquälerei und Tötung sowie Verdacht auf illegales Glücksspiel
 
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht da, um uns zu unterhalten oder in irgendeiner anderen Form ausgebeutet zu werden. Der Vorwurf der Tierrechtsorganisation: vorsätzliche Tierquälerei und Tötung in Mittäterschaft. Obwohl Taubenwettflüge dem Tierschutzgesetz widersprechen, werden sie bislang nicht einmal veterinärbehördlich überwacht. Nach Paragraf 3 S. 1 Nr. 1 ist es verboten, Tieren Leistungen abzuverlangen, die ihre Kräfte übersteigen. Zudem legt das Gesetz fest, dass Tiere im Training oder bei Wettkämpfen keinen Maßnahmen ausgesetzt werden dürfen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder körperlichen Schäden verbunden sind. Weiterhin geht PETA von illegalem, öffentlichem Glücksspiel aus, weil Züchter den Ausgang dieser mit Preisen dotierten Wettbewerbe nicht beeinflussen können.
 
In Foren bestätigen Züchter immenses Tierleid
 
In Online-Foren ist unter den Züchtern ebenfalls eine Diskussion um den „Katastrophenflug“ im Juli entbrannt. Ein Züchter schreibt, dass Tauben in der Vergangenheit oftmals torkelnd bei ihm angekommen seien, keine Kraft mehr in den Beinen hatten. Sie konnten sich „nur noch mit den Flügeln abstützen […] und noch viel schlimmer, was ich hier nicht aufzählen will“.
 
Rund 25.000 der knapp 50.000 Brieftaubenzüchter in Deutschland nehmen an Wettflügen teil. In deutschen Taubenschlägen leben schätzungsweise 2,5 Millionen sogenannte Brieftauben [1]. Beim „Brieftaubensport“ steht die Leistung der Vögel im Mittelpunkt, ihr Wohlbefinden spielt in der Regel keine Rolle. Aus Studien und Recherchen geht hervor, dass bei Taubenwettflügen Verlustraten von durchschnittlich 53 Prozent [2] zu verzeichnen sind, mitunter jedoch auch 75 bis hin zu 90 Prozent [3, 4]. Bleiben die Vögel hinter den Erwartungen zurück und sind für die weitere Zucht ungeeignet, töten Züchter sie oftmals ohne Betäubung, indem sie am Hals der Tauben ziehen oder ihren Kopf drehen, bis sie sterben.
 
[1] Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V. (2009): Tierschutz im Brieftaubensport. Merkblatt Nr. 121.
[2] Warzecha, M., Kahlcke, K. und Kahlcke, M. (2009): Beitrag zur Ermittlung von Kennzahlen zu Verlusten bei Wettflügen von Brieftauben (Untersuchungszeitraum: 2004 – 2008). 
[3] Tagesanzeiger (2017): Wettflug in den Tod. Online abrufbar unter: https://www.tagesanzeiger.ch/sonntagszeitung/Wettflug-in-den-Tod/story/25536547 (08.06.2018).
[4] PETA Deutschland e. V. (2013): Taubenwettflüge. Friedhof der Vögel. Online abrufbar unter: https://www.veganblog.de/unterhaltung/taubenwettfluge-friedhof-der-vogel/ (08.06.2018).
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Tribuenenfluege 
PETA.de/Brieftaubensport
 
Kontakt: 
Denis Schimmelpfennig, +49 711 860591-528, [email protected]

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