Stadtallendorf: Tierquäler brechen Katze Wirbelsäule – PETA und Boxlegende Wolfgang Penzler setzen 600 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Stadtallendorf (Hessen) / Gerlingen, 28. Januar 2013 – Grausame Tat im hessischen Stadtallendorf: Unbekannte Tierquäler haben in der vergangenen Woche einer neun Monate alten Katze die Schwanzwurzel ausgerissen und das Becken sowie die Wirbelsäule gebrochen. Der Tierärztin blieb nichts anderes übrig als Micky einzuschläfern. Die Veterinärin geht davon aus, dass die Katze am Schwanz gehoben und anschließend getreten wurde. Ein Autounfall wird aufgrund der Verletzungen ausgeschlossen. Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. setzt nun gemeinsam mit dem ehemaligen Weltklasseboxer und deutschen Meister Wolfgang Penzler eine Belohnung in Höhe von 600 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Täters oder der Täter führen. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können, wenden sich bitte telefonisch unter 0152 37325400 oder per E-Mail an PETA oder direkt an das zuständige Polizeirevier.

„Helfen Sie bitte mit, diese grausame Tat aufzuklären. Man kann sich kaum vorstellen, wie die junge Katze gelitten haben muss“, so Kathrin Eva Schmid, Recherche-Koordinatorin bei PETA.

„Kaltblütigen Handlungen gegenüber Tieren liegen oft schwerwiegende psychologische Störungen der Täter zugrunde. Derjenige, der einem Tier so etwas antut, schreckt möglicherweise auch vor Gewalt an Menschen nicht zurück“, ergänzt Wolfgang Penzler, der PETA seit Jahren unterstützt.

Fälle von grausamer Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus an der Universität Saarland dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“

Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei auf, die als Information für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter dient.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach §17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Haustiere
PETA.de/Whistleblower

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

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