Tauben in Berlin mit Pfeilen beschossen – PETA setzt 1.000 Euro für Hinweise aus

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Berlin / Stuttgart, 27. April 2015 – Tierquälerei in der Hauptstadt: Nach Aussagen des Tierschützers Stefan Klippstein wurden in Berlin in jüngster Zeit vermehrt Vögel misshandelt und getötet. Ein Schwanenpaar sei geköpft und mehrere Tauben erschlagen oder mit Pfeilen beschossen worden. Vergangene Woche fand der besorgte Tierfreund eine schwer verletzte Taube, in deren Brust ein Pfeil steckte und deren Kopf von einem weiteren Geschoss durchbohrt war. Es ist davon auszugehen, dass ein Tierquäler den Vogel mittels eines Blasrohres beschossen hat. Die so misshandelten Tiere leiden oft stundenlang, bevor sie an den Verletzungen sterben. Um die Suche nach dem Täter zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Tierquälers führen. Möglicherweise waren mehrere Personen an den Taten beteiligt. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können, wenden sich bitte telefonisch unter 01520 73 733 41 oder per E-Mail an PETA.

„Helfen Sie bitte mit, diese brutalen Taten aufzuklären“, so Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Wissenschafts- und Rechtsabteilung bei PETA Deutschland e.V. „Tiere müssen vor derartigen Übergriffen geschützt werden. Wer Vögel zum Spaß quält und tötet, der schreckt möglicherweise auch nicht vor Gewalttaten an Menschen zurück. Es ist nicht auszuschließen, dass durch die Pfeile weitere Tiere oder auch Menschen verletzt werden.“
„Stadttauben“ leiden unter ständigem Hunger- und Nahrungsstress, in dessen Folge sie nur etwa zwei bis drei Jahre alt werden. Die Tiere sind etlichen Gefahren ausgesetzt, weshalb die Sterblichkeit bei Tauben ausgesprochen hoch ist: Schätzungsweise 90 Prozent der Jungtiere sterben bereits im ersten Lebensjahr. Durch betreute Taubenschläge könnte die Stadttaubenpopulation kontrolliert und so den Tieren ein gesundes, glückliches Leben ermöglicht werden.

Tauben sind fürsorgliche Eltern und ihren Partnern gegenüber sehr treu – der Verlust des Gefährten oder ihrer Jungen bedeutet für die sensiblen Tiere großes Leid.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um die Bevölkerung zu sensibilisieren und bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Brieftaubensport
PETA.de/Whistleblower

Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 860591-529, [email protected]
 

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