Tierheim München vor finanziellem Kollaps: PETA rät der Stadt zur reduzierten Hundesteuer

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München / Gerlingen, 18. Januar 2013 – Volles Haus, leere Kasse: Das Münchner Tierheim stößt an seine finanzielle Grenze. Am Montag wird der Kreisverwaltungsausschuss dem Stadtrat die finanzielle Situation des Tierheims darstellen und über seine Zukunft beraten. PETA Deutschland e.V. hat sich nun an die Fraktionen im Stadtrat sowie den Oberbürgermeister Christian Ude gewandt, um eine kostengünstige und zugleich tierfreundliche Lösung der Notlage vorzustellen. Die Tierrechtsorganisation wirbt für eine prinzipielle Reduzierung der Hundesteuer für Tiere, die aus einem Tierheim oder von einer Pflegestelle stammen. Damit wird nicht nur die tierfreundliche Entscheidung, einen Hund aus dem Tierschutz zu adoptieren, anerkannt. Der Stadt werden auch Kosten erspart, denn die Kommunen sind gesetzlich dazu verpflichtet, für die tiergerechte Unterbringung und Versorgung von ausgesetzten Tieren aufzukommen.

„Für sogenannte Kampfhunde wird bereits ein deutlich erhöhter Steuersatz erhoben, damit die Münchner Bürger von der Haltung dieser Hunde abrücken. Die Aufnahme eines Hundes aus dem Tierschutz sollte hingegen mit einer ermäßigten Steuer belohnt werden“, so Charlotte Köhler, Kampagnenleiterin bei PETA. „Wir hoffen, dass sich die Stadt für eine reduzierte Hundesteuer für Hunde aus dem Tierschutz entscheidet und somit das Tierheim unterstützt.“

Das Konzept des reduzierten Hundesteuersatzes kann die Vermittlung von heimatlosen Hunden fördern, was angesichts des überfüllten Tierheims dringend notwendig ist. Denn während die profitorientierte Zuchtindustrie unentwegt für Nachschub an Welpen sorgt, werden jedes Jahr allein in Deutschland schätzungsweise 80.000 Hunde ausgesetzt oder in Tierheimen abgegeben. Sollte die reduzierte Hundesteuer für Hunde aus dem Tierschutz beschlossen werden, profitieren davon nicht nur Hunde und das Münchner Tierheim, sondern auch die Stadt und letztlich alle Steuerzahler. Schließlich fallen ausgesetzte Tiere, die den Großteil der heimatlosen Tiere ausmachen, unter das Fundrecht (§§ 965ff. BGB). Folglich ist die Stadt München für die tierschutzgerechte Unterbringung und Versorgung der Tiere zuständig.

Weitere Informationen:
PETA.de/Hundefuehrerschein
PETA.de/Heimtierschutzgesetz
PETA.de/Haustiere

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

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