Tierheim Quedlinburg platzt aus allen Nähten

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Quedlinburg / Gerlingen, 6. Dezember 2012 – Mit rund 130 Katzen stößt das Tierheim in Quedlinburg an seine Kapazitätsgrenzen. Angesichts dieser dramatischen Situation fordert die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. die Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigänger-Katzen in Privathaushalten auf Landesebene. Diese Maßnahme würde dabei helfen, die unkontrollierte Vermehrung der Tiere nachhaltig zu reduzieren. Auch die Bundestierärztekammer spricht sich für die Kastration von Freigänger-Katzen aus.

„Unsere tierischen Mitbewohner müssen besser geschützt werden“, fordert Charlotte Köhler, Kampagnenleiterin bei PETA. „Tiere dürfen nicht als Modeaccessoires und ,Wegwerfartikel‘ behandelt werden. Menschen müssen sich vor Aufnahme von Tieren darüber im Klaren sein, dass Tierhaltung eine langfristige, verantwortungsvolle und auch teure Angelegenheit ist. Daher fordern wir ein Heimtierschutzgesetz, das unter anderem einen Hundeführerschein vorschreibt und die Kastration von Freigänger-Katzen obligatorisch macht.“

PETA weist darauf hin, dass heimatlose Katzen die Nachkommen von unkastrierten Katzen aus Privathaushalten sind. Sie leiden an Hunger, viele von ihnen sind krank, verletzt oder werden Opfer von Jägern oder Tierquälern. Besonders im Winter sind die domestizierten Tiere der nasskalten Witterung hilflos ausgesetzt. Katzen, die von keinem Tierarzt behandelt oder von keinem Menschen umsorgt werden, sterben häufig auch an leicht zu behandelnden Krankheiten. Eine unkastrierte Katze kann im Normalfall 2-mal im Jahr 4 bis 6 Nachkommen zeugen und diese sind wiederum ab dem 5. Lebensmonat geschlechtsreif. So können eine einzige Katze und ihre Nachkommen rein rechnerisch in nur 7 Jahren 420.000 weitere Katzen in die Welt setzen.

Während in Österreich die Kastrationspflicht fest im Tierschutzgesetz verankert ist, werden in Deutschland Kastrationsgebote bislang über die Städte und Gemeinden geregelt. Nachdem Paderborn bereits 2008 das Kastrationsgebot für Freigänger-Katzen eingeführt hatte, zogen inzwischen über 170 Städte und Gemeinden nach. Das Beispiel von Bad Dürrenberg zeigt, dass diese tierfreundliche Regelung auch in Sachsen-Anhalt möglich ist. Im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes sollen die Landesregierungen ermächtigt werden, die Verpflichtung zur Kastration von Freigänger-Katzen in Privathaushalten mittels Rechtsverordnung zu regeln. Damit wäre die sachsen-anhaltinische Landesregierung am Zug, eine allgemeine Kastrations- und Registrierpflicht einzuführen, um Tierleid zu verhindern.

 


Menschen können verhüten, Katzen nicht / Copyright: Bartek Langer/PETA

 

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Weitere Informationen:
PETA.de/Katzenkastration
PETA.de/Katzenjammer
PETA.de/Heimtierschutzgesetz
PETA.de/Haustiere

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

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